Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!
Kennzeichen:
Das Flugzeug reagiert unnormal auf den Ausschlag des Steuerknüppels.
Die Anzeigen des ARU-Anzeigegerätes entsprechen nicht den tatsächlichen Flughöhen und -geschwindigkeiten.
Kommandos des Flugleiters
a) in allen Fällen:
Erfüllung der Aufgabe abbrechen.
Geschwindigkeit 500...550 einnehmen.
Betriebsartenschalter des ARU auf "Hand" stellen.
Betriebsarten des Autopiloten ausschalten.
Schalter "Kleine - Große Geschwindigkeit" betätigen und die erforderliche Anzeige mit den tatsächlichen Flugregimen in Übereinstimmung bringen.
Schalter nicht auf "Automat" stellen.
Differenz zwischen der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des ARU-Anzeigegerätes von 150 beachten.
Heftige und ungleichmäßige Steuerbewegungen vermeiden.
Vor der Landung ARU auf großen Hebelarm stellen und Leuchten des Leuchtfeldes "Höhenflosse in Landestellung" kontrollieren.
b) wenn sich der ARU nicht auf großen Hebelarm verstellt:
Bei Stellung des ARU auf "Kleiner Hebelarm" oder in einer Zwischenstellung mit minimal möglicher Landemasse landen.
Landeklappen nur in Startstellung ausfahren, System SPS nicht benutzen.
Gleitfluggeschwindigkeit nach der vierten Kurve um 20...30 erhöhen.
Fernfunkfeuer in der Höhe 150...200 und Nahfunkfeuer in der Höhe 50...60 überfliegen.
Beim Abfangen beachten, daß bei kleinem Hebelarm die erforderlichen Ausschlagwinkel des Steuerknüppels und der Kraftaufwand am Steuerknüppel größer sind (=20...25 kp)
c) bei Längsschwingungen in Höhen unter 7000 m und bei Geschwindigkeiten über 750...800 km/h:
Schwingungen nicht ausgleichen, Flugzeug gleichmäßig in den Steigflug überführen und Leerlaufleistung einstellen.
Geschwindigkeit auf 550...600 verringern und Erfüllung der Aufgabe abbrechen.
Bei Erfüllung einer Gefechtsaufgabe:
Flug mit Handsteuerung fortsetzen, dabei:
Automatik ARU (Stellungsanzeiger) in die Stellung bringen, die der VG und HG entspricht.
keine energischen Manöver durchführen.
keine größeren Differenzen als 100-150 km/h zwischen VG-Anzeigen und den Anzeigen des Stellungsanzeigers der Automatik ARU zulassen.