Flughöhe in der Platzrunde

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

knüppels, der Pedals und des Gassteigungshebels beim Korrigieren entstehender Abweichungen,
- die Beobachtung des Luftraums in Richtung der Kurve (Hindernisfreiheit, Bestimmen des Zeitpunktes zum Ausleiten) ,
- die Kontrolle der Arbeit der Triebwerke (nach dem Gehör),
d) beim Ausleiten der Kurve
- das Einhalten das konstanten Längsneigungswinkels,
- das gleichmäßige und koordinierte Betätigen dss Steuerknüppels und der Pedale (gleichzeitiges Verringern der Schräglage und der Winkelgeschwindigkeit der Drehung),
- das genaue Ausleiten der Kurve in Richtung das festgelegten Orientierungspunktes.
Nach der 1. Kurve ist Umsicht zu halten und der Steigflug bis zur befohlenen Flughöhe in der Platzrunde fortzusetzen.

Anmerkung:
Für jeden Flugplatz wird die Flughöhe beim Sichtflug in der Platzrunde in der Ordnung zum Fliegen auf dem jeweiligen Flugplatz festgelegt. In der Regel liegt diese Höhe nicht unter 200 m.

Anhand der Überwachungsinstrumente ist die Funktion der Triebwerke, der Kraftübertragung und der Systeme des Hubschraubers zu kontrollieren.
Nach dem Einnehmen der befohlenen Flughöhe in der Platzrunde ist durch gleichmäßiges Drücken des Steuerknüppels in den Horizontalflug überzugehen. Bei Ausbildungsflügen in der Platzrunde ist es zweckmäßig, den Horizontalflug mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h durchzuführen. Die entsprechende Leistungsstufe der Triebwerke für diesen Flugzustand, die von der Flugmasse des Hubschraubers abhängt, ist mit dem Gassteigungshebel einzustellen. Bei unbela.denem Hubschrauber ist eine Geschwindigkeit von 160 km/h im Horizontalflug bei einer Gesamtsteigung der Tragschraube von 5 ... 6° einzuhalten. Beim Flug in der Platzrunde in 200 ... 300 m Höhe endet der Steigflug auf die befohlene Höhe in der Regel auf der Geraden von der 1. zur 2. Kurve.
Nach dem Einnehmen des befohlenen Horizontalflugzustandes sind mit dem Trimmerknopf ÄMT-2 oder mit dem 8-Stellungs-Trim-