Flugzeuglandung (2)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

des Steuerknüppels mit dem Verringern der Geschwindigkeit zu beginnen. Die Geschwindigkeit ist in dieser Etappe mit einem solchen Tempo zu verringern, daß bei Windstille in einer Höhe von 80 ... 70 m und einer Entfernung bis 900 m zum Aufsetzpunkt eine Geschwindigkeit von vG 120 ... 110 km/h anliegt. Im weiteren ist die Geschwindigkeit so zu verringern, daß in 50 ... 40 Höhe bei einer Entfernung bis 550 m zum Aufsetzpunkt eine Geschwindigkeit von 85 ... 75 km/h anliegt. Die vertikale Sinkgeschwindigkeit ist bis 30 ... 20 m Höhe durch gleichmäßiges Verändern der Gesamtsteigung der Tragschraube konstant zu halten. Die Vertikalgeschwindigkeit darf 3 m/s nicht überschreiten.
Bis 40 ... 30 m Höhe hat der Hubschrauberführer zu kontrollieren, daß die Flugrichtigung eingehalten wird und keine Abdrift vorhanden ist, die Landeberechnung endgültig zu beurteilen und diese bei Notwendigkeit zu korrigieren.
Ab 40 ... 30 m Höhe hat er den Blick auf den Boden zu verlagern (um 15 ... 20 m nach vorn und links vom Bug), wobei die linke Seite des Rumpfbuges im Blickfeld zu behalten ist. Ab 30 ... 20 m Höhe ist das Verringern der Vorwärtsgeschwindigkeit fortzusetzen und zum Verringern der vertikalen Sinkgeschwindigkeit durch Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube überzugehen. Die Vorwärtsgeschwindigkeit und die vertikale Sinkgeschwindigkeit sind dabei so zu verringern, daß 150 ... 100 m vor dem Aufsetzpunkt in einer Höhe von 5 ... 3 m die Vorwärtsgeschwindigkeit 50 ... 40 km/h beträgt und die vertikale Sinkgeschwindigkeit 0,5 m/s nicht überschreitet. Ab 10 ... 8 m Höhe hat der Hubschrauberführer die Hauptaufmerksamkeit auf das Bestimmen der Flughöhe und der vertikalen Sinkgeschwindigkeit (durch Schätzen) sowie auf das Einhalten der Flugrichtung ohne Abdrift zu konzentrieren.
In 5 ... 3 m Höhe hat er durch gleichmäßiges Drücken des Steuerknüppels den normalen Landewinkel einzunehmen und diesen bis zum Aufsetzen beizubehalten. Gleichzeitig ist durch geringfügiges Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube die vertikale Sinkgeschwindigkeit weiter zu verringern, so daß sie beim Aufsetzen nicht 0,2 m/s überschreitet. Der Längsneigungswinkel muß gewährleisten, daß der Hubschrauber auf den Hauptfahrwerkrädern aufsetzt, ohne daß der Heckträger