Abweichungen und Fehler bei der Landung (3)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

In 5 ... 3 m Höhe darf die Entfernung zum Aufsetzpunkt nicht 100 m, die Vorwärtsgeschwindigkeit nicht 55 km/h und die vertikale Sinkgeschwindigkeit nicht 0,5 m/s überschreiten.
Beim Aufsetzen des Hubschraubers darf die Vorwärtsgeschwindigkeit nicht 50 km/h überschreiten.
Wenn die Geschwindigkeit des Gegenwindes auf dem Landekurs 10 m/s erreicht, ist mit dem Verringern der Geschwindigkeit ab 75 ... 70 m Höhe in einer Entfernung zum Aufsetzpunkt von 800 m zu beginnen. Bei der Hubschrauberlandung ist die Geschwindigkeit mit einem solchen Tempo zu verringern, daß in 50 m Höhe bei einer Entfernung zum Aufsetzpunkt von ca. 500 m die Gerätegeschwindigkeit 130 ... 120 km/h betragt. In 25 m Höhe muß bei einer Entfernung vom Aufsetzpunkt von 200 m die Gerätegeschwindigkeit ca. 90 km/h betragen.
Bei der Flugzeuglandung ist die Geschwindigkeit so zu verringern, daß in 50 ... 40 m Höhe bei einer Entfernung zum Aufsetzpunkt von 450 m die Gerätegeschwindigkeit 120 ... 110 km/h beträgt. In 5 ... 3 m Höhe darf bei einer Entfernung zum Aufsetzpunkt von 60 ... 50 m die Vorwärtsgeschwindigkeit nicht 60 km/h und die vertikale Sinkgeschwindigkeit nicht 0,5 m/s überschreiten. Beim Aufsetzen darf die Geschwindigkeit nicht 50 km/h überschreiten.
c) zu hohe vertikale Sinkgeschwindigkeit vor der Standschwebe
Die Ursache dieser Abweichung ist ein verspätetes Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube ohne Berücksichtigung der verhältnismäßig langen Beschleunigungszeit der Triebwerke TW3-117.
Beim Sinkflug mit einer Vertikalgeschwindigkeit von 2 m/s ist mit dem Erhöhen der Triebwerkleistung zum Verringern der Vertikalgeschwindigkeit bei Windstille in einer Höhe von mindestens 25 m nach dem Erreichen einer Vorwärtsgeschwindigkeit von 60 ... 50 km/h und auf einem beladenem Hubschrauber in einer Höhe von mindestens 30 m bei einer Vorwärtsgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h zu beginnen. Die Gesamtsteigung der Tragschraube ist mit einem solchen Tempo zu vergrößern, daß in 8 ... 5 m Höhe die Vertikalgeschwindigkeit 0,5 m/s nicht überschreitet.