Flug und Landung mit einem arbeitendem Triebwerk (5)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Vor der 2. Kurve ist in den Sinkflug mit einer Vorwärtsgeschwindigkeit von 130 km/h und einer Vertikalgeschwindigkeit von 2 ... 3 m/s überzugehen. Nach der 3. Kurve hat der Hubschrauberführer das Fahrwerk auszufahren, das Ausfahren des Fahrwerks dem Flugleiter zu melden und die Genehmigung des Flugleiters zur Landung mit einem arbeitenden Triebwerks einzuholen.
Auf dem Landekurs ist bis 80 ... 70 m Höhe der Sinkflug mit einer Vorwärtsgeschwindigkeit von 130 km/h fortzusetzen. Ab 80 ... 70 m Höhe (die Entfernung des Hubschraubers vom Aufsetzpunkt muß bei Windstille ca. 900 m betragen) ist durch gleichmäßiges Ziehen des Steuerknüppels mit dem Verringern der Vorwärtsgeschwindigkeit zu beginnen. Die Geschwindigkeit ist so zu verringern, daß sie in 50 ... 40 m Höhe bei einer Entfernung vom Aufsetzpunkt von 550 m 85 ... 75 km/h beträgt. Die vertikale Sinkgeschwindigkeit ist bis 30 ... 20 m Höhe konstant auf 2 ... 3 m/s zu halten. Ab 30 ... 20 m Höhe ist bei weiterer Verringerung der Vorwärtsgeschwindigkeit zum gleichmäßigen Verringern der vertikalen Sinkgeschwindigkeit durch Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube überzugehen. Die Vorwärtsgeschwindigkeit und die vertikale Sinkgeschwindigkeit sind auf dieser Etappe mit einem solchen Tempo zu verringern, daß 150 ... 100 m vor dem Aufsetzpunkt die Flughöhe 5 ... 3 m und die Vorwärtsgeschwindigkeit 50 ... 40 km/h beträgt und die vertikale Sinkgeschwindigkeit nicht 0,5 m/s überschreitet. In 5 ... 3 m Höhe ist durch gleichmäßiges Drücken des Steuerknüppels der normale Landewinkel einzunehmen und bis zum Aufsetzen beizubehalten. Gleichzeitig ist durch richtig bestimmtes Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube die vertikale Sinkgeschwindigkeit weiter so zu verringern, daß sie beim Aufsetzen nicht 0,2 m/s überschreitet. Beim Verstellen des Gassteigungshebels nach oben ist darauf zu achten, daß die Tragschraubendrehzahl im zulässigen Bereich liegt und nicht unter 93 % abfällt. Beim Aufsetzen sind seitliche Verlagerungen (eine Abdrift) zu verhindern. Nach dem Aufsetzen des Hubschraubers auf den Hauptfahrwerkrädern hat der Hubschrauberführer die Gesamtsteigung der Tragschraube gleichmäßig und ohne Verzögerung auf den Minimalwert zu verringern und dabei gleichzeitig den Steuerknüppel um