Landung mit Autorotation der Tragschraube

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Tragschraubendrehzahl von 90 ... 98 % einstellen und im weiteren beibehalten und dabei ein Ansteigen derselben über 115 % bzw. eine Verringerung unter 85 % verhindern.
c) Den Hubschrauber leicht kopflastig trimmen und die am Steuerknüppel in der Querrichtung angreifenden Kräfte vollständig durch Trimmen beseitigen.
d) Die Außenanhängungen abwerfen und einen Landeplatz auswählen.
e) Das Fahrwerk ausfahren.
f) Den Landeanflug nach Möglichkeit gegen den Wind durchführen.
Das Nachkurven vom Landeplatz, der sich rechts oder links vom Hubschrauber befindet bzw. das Nachkurven zum Landeanflug gegen den Wind muß bis zur Höhe von 80 ... 70 m abgeschlossen sein. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Höhenverlust während der Kurve mit der maximal zulässigen Schräglage von 30° bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h folgende Werte erreicht:
a) 240 m bei einer Kurve um 180°,
b) 180 m bei einer Kurve um 135°,
c) 120 m bei einer Kurve um 90°,
d) 60 m bei einer Kurve um 45°,
e) 40 m bei einer Kurve um 30°.
Bei Vorhandensein einer ausreichenden Höhe können geringe Abweichungen bei der Landeberechnung durch Verändern der Fluggeschwindigkeit präzisiert werden.
Bei einer Landeberechnung mit Überflug ist es zweckmäßig, die Vorwärtsgeschwindigkeit zu verringern.
Die Flugbahn wird dabei steiler. Bei zu kurzer Landeberechnung ist es zweckmäßig, die Geschwindigkeit zu erhöhen. Die Flugbahn wird dabei flacher. Die Präzisierung der Landeberechnung ist wie die Präzisierung des Landeanfluges in 80 ... 70 m Höhe zu beenden.
Ab 70 ... 50 m Höhe ist die Vorwärtsgeschwindigkeit durch Vergrößern des Längsneigungswinkels des Hubschraubers auf 10 ... 15° intensiv zu verringern, so daß sie beim Erreichen einer Höhe von 15 ... 10 m 60 ... 50 km/h beträgt.
In 20 ... 15 m Höhe ist durch zügiges Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube bis zum Maximum die vertikale Sinkgeschwindigkeit zu verringern. Der Gassteigungshebel ist mit