Verringern der Geschwindigkeit (2)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

liche Leistung ist bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h die gleiche wie bei einer Geschwindigkeit von 240 km/h. Praktisch vergrößert sich in dieser Etappe die Gesamtsteigung der Tragschraube ungefähr um 2 ... 3°. Das Anziehen des Steuerknüppels und das Verändern der Gesamtsteigung der Tragschraube (das Verringern derselben im Geschwindigkeitsbereich von der Maximalgeschwindigkeit bis auf 150 km/h und das weitere Verringern im Geschwindigkeitsbereich von 120 km/h bis zur Minimalgeschwindigkeit) sind mit einem solchen Tempo durchzuführen, daß die Vertikalgeschwindigkeit in der gesamten Etappe der Verringerung der Geschwindigkeit gleich Null ist.
Während der Verringerung der Geschwindigkeit entsteht ein Querneigungsmoment nach links, und es treten Drehmomente auf. Das Drehmoment wirkt im Geschwindigkeitsbereich von der Maximalgeschwindigkeit bis 160 km/h nach rechts, im Geschwindigkeitsbereich von 160 ... 120 km/h ist es praktisch gleich Null, und im Geschwindigkeitsbereich von 120 km/h bis zur Minimalgeschwindigkeit wirkt es nach links. Dem Querneigungsmoment ist durch richtig bestimmtes Ausschlagen des Steuerknüppels nach rechts und dem Drehmoment durch exakt bestimmtes Ausschlagen des entsprechenden Pedals entgegenzuwirken. Die am Steuerknüppel angreifenden Kräfte sind mit dem Trimmerknopf ÄMT-2 (mehrmaliges kurzes Drücken) oder dem 8-Stellungs-Trimmerumschalter MGU-1 zu beseitigen.
Das Einhalten der konstanten Höhe während der Verringerung der Geschwindigkeit ist am Variometer zu kontrollieren. Der Variometerzeiger ist ständig auf Null zu halten. Der Geradeausflug ist nach dem festgelegten Orientierungspunkt einzuhalten und am Kursanzeiger RMI—2 zu kontrollieren.
Beim Verstellen des Gassteigungshebels sowie beim Ausschlagen der Pedale und des Steuerknüppels ist besonders auf die Koordierung zu achten (die Kugel des Schiebezeigers in der Mitte zu halten).
Zu berücksichtigen sind das progressive Ansteigen der negativen Beschleunigung und die schnelle Verringerung der Geschwindigkeit bei Fluggeschwindigkeiten von 130 km/h und weniger. Im Zusammenhang damit ist beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 100 ... 90 km/h häufiger der laufende Geschwindigkeitswert am Geschwindigkeitsmesser zu kontrollieren.