Einführungsbestimmungen

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Einführungsbestimmungen zur DV 101/0/001

1. Die Dienstvorschrift 101/0/001 Flugbetriebsdienst - Flugbetriebsvorschrift - wird erlassen und tritt am 01.12.1982 in Kraft. Gleichzeitig damit tritt die Dienstvorschrift 101/0/001 Flugbetriebsdienst der Fliegerkräfte der Nationalen Volksarmee - Flugbetriebsvorschrift -, Ausgabejahr 1973, außer Kraft.

2. Diese Dienstvorschrift gilt für
a) die Führungsorgane aller Führungsebenen, denen Fliegerkräfte unterstellt sind,
b) die Fliegertruppenteile und -einheiten,
c) die fliegertechnischen Truppenteile und -einheiten,
d) die Truppenteile und Einheiten der Nachrichten- und Flugsicherungstruppen und der funktechnischen Truppen,
e) die militärischen Lehreinrichtungen der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV).

3. Diese Dienstvorschrift gilt auch für die Grenztruppen der DDR.

Strausberg, den 17.06.1982

Stellvertreter des Ministers
und Chef der Luftstreitkräfte
und Luftverteidigung