Schwierige Wetterbedingungen

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dem Flug unter den Wolken bei tiefer Bewölkung oder begrenzter Flugsicht.
(3) Schwierige Wetterbedingungen sind Bedingungen, bei denen der Flug völlig oder teilweise nach Instrumentenflugregeln bei fehlender Sichtbarkeit der Erde oder des natürlichen Horizonts oder unter den Wolken bei tiefer Bewölkung oder begrenzter Flugsicht durchgeführt wird.

81. (1) Zu den Flügen unter schwierigen Wetterbedingungen gehören:
a) Flüge in den Wolken oder zwischen den Wolkenschichten,
b) Flüge über den Wolken ohne Erdsicht oder bei teilweiser Erdsicht bei einer Bewölkung von 6/8 und mehr,
c) Flüge unter den Wolken oder bei begrenzter Flugsicht unter Wetterbedingungen, die in der Anlage 13 angegeben sind,
d) Flüge über Wasserflächen und orientierungsarmen Gelände ohne Sichtbarkeit des natürlichen Horizonts oder des Uferstreifens,
e) Flüge in Höhen von 12000 Meter und mehr.
(2) Die Wetterbedingungen, bei denen der Gefechtseinsatz als Flug unter schwierigen Wetterbedingungen gewertet wird, sind in den für die Organisation und Planung der Flüge geltenden militärischen Bestimmungen festgelegt. Zum Gewährleisten der Flugsicherheit unter schwierigen Wetterbedingungen am Tag und bei Nacht sind die Wetterminima für das Flugzeug, den Flugplatz und den Besatzungskommandeur festzulegen.

82. (1) Das Wetterminimum des Flugzeugs ist der minimal zulässige Wert der Höhe der Wolkenuntergrenze, der Landebahnsichtweite (Sichtweite der SLB oder ihrer Begrenzungsbefeuerung in der Start- oder Landerichtung aus einem bestimmten Punkt, der auf der SLB-Achse in einer Höhe, die der mittleren Augenhöhe des Besatzungskommandeurs im Moment des Starts oder der Landung des Flugzeugs entspricht, liegt) oder der Flugsicht (Sicht während des Fluges aus der Kabine des Flugzeugs in Abhängigkeit von den atmosphärischen Bedingungen, den konstruktiven Besonderheiten der Kabine und der Ausrüstung des Besatzungskommandeurs), bei der die flugtaktischen Angaben des Flugzeugs und seine Ausrüstung im Zusammenwirken mit der Ausrüstung des Flugplatzes eine sichere Durchführung des