Vorbereitung der fliegenden Besatzungen auf die Flüge

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!
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(3) Für Flüge beim Wetterminimum ist eine gesonderte Variante der Flugplantabelle zu erarbeiten. Für den Flugleiter auf dem Schießplatz oder Luftlandeplatz ist ein Auszug aus der Flugplantabelle anzufertigen.

148. (1) Bei Flügen des Fliegertruppenteils oder von 2 Fliegereinheiten gleichzeitig sowie bei Flügen einer selbständigen Einheit ist die Flugplantabelle vom Stabschef des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit zu unterschreiben und vom Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit zu bestätigen.
(2) Bei Flügen einer Fliegereinheit ist die Flugplantabelle vom Kommandeur der Fliegereinheit zu unterschreiben und vom Kommandeur des Fliegertruppenteils zu bestätigen. Bei Flügen einer selbständig basierten Fliegereinheit wird die Flugplantabelle vom Stabschef der Fliegereinheit unterschrieben und vom Kommandeur der Fliegereinheit bestätigt.
(3) Bei Flügen selbständiger Ketten ist die Flugplantabelle vom Kettenkommandeur zu unterschreiben. Bei gemeinsamen Flügen mehrerer Fliegertruppenteile von einem Flugplatz ist eine zusammengefaßte Flugplantabelle, die der dienststellungshöhere Kommandeur oder der verantwortliche fliegerische Vorgesetzte auf dem Flugplatz bestätigt, zu erarbeiten.

149. Die Flugplantabelle ist bis zur Aufgabenstellung zu den Flügen zu erarbeiten und vom Kommandeur nach der Durchführung der Flugvorbereitung zu bestätigen. An der Offiziershochschule der LSK/LV ist die Flugplantabelle bis zum Beginn der Startvorbereitung zu bestätigen.

Vorbereitung der fliegenden Besatzungen auf die Flüge

150. Ohne die erforderliche Flugvorbereitung und Überprüfung der Flugbereitschaft durch den entsprechenden Kommandeur oder Vorgesetzten hat, unabhängig vom Dienstgrad, von der Dienststellung und von der Flugerfahrung, kein Flugzeugführer oder Besatzungsmitglied das Recht zur Durchführung von Flügen.

151. Die Vorbereitung der fliegenden Besatzungen auf die Flüge ist unterteilt in: