Unmittelbare Vorbereitung auf den Flug

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!
Stilberatung Stuttgart

Für alle anderen Flugschichten ist vom Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit leitendes fliegendes Personal des Stabes zur Teilnahme zu befehlen. Durch den genannten Personenkreis sind die Aufgaben entsprechend den Festlegungen in dieser Ziffer sowie der Abschnitte V und VI der vorliegenden Flugbetriebsvorschrift zu erfüllen.
(3) Der genannte Personenkreis kann gleichzeitig auch die Aufgaben des Flugleiters erfüllen.
(4) Die letzten Anordnungen haben zu beinhalten:
a) die Information über die aktuellen Wetterbedingungen, die hydrologischen und die ornithologischen Bedingungen sowie die Wettervorhersage für die Zeit der Flüge,
b) die Präzisierung der Flugsicherungs- und Erdlage, der Ordnung zur Erfüllung der Aufgaben, der berechneten Angaben, der Start- und Landebedingungen, der Arbeitsangaben der NFM, der Arbeitsangaben der Kennungsgeräte, des Standortes der diensthabenden Such- und Rettungskräfte und -mittel sowie der Ordnung ihrer Anforderung und Nutzung.
(5) Die letzten Anordnungen sind so zu geben, daß den fliegenden Besatzungen genügend Zeit für ein geordnetes Einsteigen in die Flugzeuge ohne Hast und für die unmittelbare Vorbereitung auf den Flug verbleibt. Der Besatzung des Gefechtsstandes sind die letzten Anordnungen vom Flugleiter zu übermitteln.

166. Bei einer Veränderung der Flugstrecken, des Schießplatzes und anderer Bedingungen für die Erfüllung der Aufgaben ist auf Entschluß des Kommandeurs des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit während der Startvorbereitung eine zusätzliche Vorbereitung auf die Flüge durchzuführen.

167. (1) Die unmittelbare Vorbereitung auf den Flug ist vor jedem Flug durchzuführen.
(2) Im Verlauf der unmittelbaren Vorbereitung hat die fliegende Besatzung
a) sich von der Beseitigung von Mängeln, die bei der Übernahme der Flugzeugtechnik festgestellt wurden, zu überzeugen,
b) ihre Arbeitsplätze einzunehmen und die Kabinenausrüstung