DV 111/0/001 (DV 101/0/001) Flugbetriebsdienst - Flugbetriebsvorschrift - 1982

Steuermann vom Dienst

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Sicherstellung zu melden.

Steuermann vom Dienst

261. Der Steuermann vom Dienst hat
a) während der Flugvorbereitung
- sich die zu den Flügen gestellte Aufgabe klarzumachen,
- die Flugplantabelle zu studieren,
- die vorläufigen Berechnungen der vertikalen Staffelung und der Durchführung der Manöver zum Durchstoßen der Wolken nach oben und unten sowie zum Sammeln und Auflösen von Flugzeuggruppen durchzuführen,
- die erforderlichen Auskunftsangaben vorzubereiten,
- sich vom Steuermann des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit einweisen zu lassen,-
b) während der Startvorbereitung
- sich der medizinischen Befragung zu unterziehen,
- die erteilten Flugsicherungsfreigaben zu überprüfen,
- den Standort, die Typen, die Indexe der Besatzungskommandeure sowie die Bereitschaftsstufe der Such- und Rettungsflugzeuge oder der Hubschrauber, die zur Sicherstellung der Flugs eingesetzt sind, zu überprüfen,
- die Flugstrecken und Flughöhen von Flugzeugen der benachbarten Flugplätze zu studieren,
- die Angaben über das Sammeln und das Auflösen von Gruppen sowie den Aufbau des Manövers zum Landeanflug und zur Landeberechnung für die Wetterbedingungen zu präzisieren, ,
- anhand der befohlenen wahren Sicherheitsflughöhe die Gerätesicherheitsflughöhe sowie die Höhen zur Staffelung der Flugzeuge in der Wartezone und für die Flüge auf den Flugstrecken zu berechnen,
- die Berechnungen zum Anflug der Ausweichflugplätze zu präzisieren,
- während des Gebens der letzten Anordnungen, den fliegenden Besatzungen die erforderlichen Angaben bekanntzugeben,
- die genaue Zeit an den Uhren der Flugleitung oder des SKP einzustellen und einen Zeitvergleich mit den übri-

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