Flugleiter auf dem Luftlandeplatz

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

- im Journal des Flugleiters des Absetzplatzes die Ergebnisse des Absetzens und Beanstandungen zur Arbeit der fliegenden Besatzungen nachzuweisen;
d) nach Beendigung des Absetzens
- dem Kommandeur des Fliegertruppenteile die Ergebnisse und die Mängel beim Absetzen zu melden,
- die Angaben zur Auswertung der Flüge vorzubereiten.

Flugleiter auf dem Luftlandeplatz

268. Der Flugleiter auf dem Luftlandeplatz hat
a) während der Flugvorbereitung
- die Flugplantabelle und die Gefechtsordnung der Hubschrauber zu studieren,
- die Angaben über die NFM zu präzisieren,
- den Luftlandeplatz, die Anflugrichtungen und Hindernisse sowie die Ordnung der Leitung der Flüge im Raum des Luftlandeplatzes zu studieren und sich vom Kommandeur des Hubschraubertruppenteils einweisen zu lassen,
- die Wettervorhersage für die Zeit der Flüge im Gebiet des Luftlandeplatzes zu studieren;
b) während der Startvorbereitung
- sich der medizinischen Befragung zu unterziehen,
- spätestens eine Stunde vor der berechneten Zeit des Eintreffens der Hubschrauber mit den Nachrichtenmitteln am Luftlandeplatz einzutreffen,
- die Tauglichkeit des Platzes für die Landung der Hubschrauber zu überprüfen und ihn in Übereinstimmung mit den Befehlen des Kommandeurs des Hubschraubertruppenteils zu markieren,
- die Arbeit der bereitgestellten Haupt- und Reserve-NFM zu überprüfen,
- die Wetterlage zu beurteilen und die Möglichkeit der Durchführung der Luftlandung nach den Wetterbedingungen zu bestimmen,
- dem Flugleiter auf dem Flugplatz, wenn möglich, das aktuelle Wetter im Gebiet des Landeplatzes und die Einsatzbereitschaft des Platzes zur Aufnahme der Hubschrauber zu melden;