Diensthabender Meteorologe

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

ständigen Einheit, seinem Stellvertreter und Leiter des Fliegeringenieurdienstes und dem Flugleiter die Ergebnisse der Arbeit der Flugzeugbesatzungen, der Flugzeugtechnik und der Mittel der rückwärtigen Sicherstellung zu melden,
- das Abrücken des Personalbestandes und der Mittel zur rückwärtigen Sicherstellung der Flüge vom Flugplatz zu befehlen.

Diensthabender Meteorologe

270. Der diensthabende Meteorologe hat
a) während, der Flugvorbereitung
- den Charakter, den Raum, die Flugdauer, die Höhen und das Profil der geplanten Flüge sowie die Lage der Linien zum Rückflug der Flugzeuge und der Linien zur Entschluß-fassung für die Landung der Flugzeuge auf den Ausweichflugplätzen zu studieren,
- die Wetterbedingungen, bei denen die Flüge durchgeführt werden können, zu kennen,
- die Entwicklung der atmosphärischen Prozesse zu analysieren und dem Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit und dem Flugleiter die Wetterlage und die Wettervorhersage für den Zeitraum der Flüge sowie den Vorschlag zur Durchführung der Luft- und Funkmeß-Wetteraufklärung zu melden,
- den fliegenden Besatzungen die Wetterlage und die ornithologische Lage sowie die Wettervorhersage für den Zeitraum der bevorstehenden Flüge zu erläutern;
b) während der Startvorbereitung
- das Sammeln der Wettermeldungen zu organisieren und die Wetterlage und ornithologische Lage im Raum der geplanten Flüge sowie im Raum der Lande- und Ausweichflugplätze zu analysieren,
- mit dem Flugleiter, den Steuermannleitoffizieren und dem Landeleiter an der Organisation und Durchführung der Funkmeß-Wetteraufklärung in Übereinstimmung mit den Festlegungen in der Ziffer 280 und an der Präzisierung der Flugstrecke für die Wetteraufklärung teilzunehmen,
- dem Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit und dem Flugleiter die Wetterlage und