Diensthabender Meteorologe

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

ornithologische Lage sowie die mit der Flugwetterwarte des nächsthöheren Gefechtsstandes abgestimmte Wettervorhersage für den Zeitraum der Wetteraufklärung zu melden,
- an der Erarbeitung der Aufgabenstellung zur Wetteraufklärung und an der Aufgabenstellung für die Wetterflugbesatzung teilzunehmen sowie diese zu beraten,
- die Meldungen der Wetterflugbesatzung zu analysieren und unverzüglich an die Flugwetterwarte des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit und den nächsthöheren Gefechtsstand weiterzuleiten,
- dem fliegenden Personal die Wettervorhersage und die ornithologische Lage für den Zeitraum der Flüge zu erläutern,
- dem Flugleiter die Wetterberatung für den Raum der Flüge oder die Flugstrecken für die Flugschicht auszuhändigen;
c) während der Flüge
- die Wettermeldungen von den Lande- und Ausweichflugplätzen sowie von den in der Luft befindlichen fliegenden Besatzungen zu sammeln, zu analysieren und alle Änderungen der Wetterlage und der ornithologischen Lage im Raum der Flüge dem Flugleiter zu melden,
- die Wetterentwicklung und die ornithologische Lage auf dem eigenen Flugplatz ständig zu verfolgen, über Meßwerte meteorologischer Elemente, darunter (in Abhängigkeit vom Ausstattungsgrad) am Fernmarkierungspunkt und Nahmarkierungspunkt gemessener, zu verfügen und ständig bereit zu sein, dem Flugleiter die Wetterbedingungen für die Landung der Flugzeuge zu melden,
- dem Flugleiter stündlich und bei Flügen unter schwierigen Wetterbedingungen, die nahe dem Wetterminimum liegen, halbstündlich die Wetterbedingungen am eigenen Flugplatz
und an den Ausweichflugplätzen sowie unverzüglich alle Wetteränderungen an diesen Flugplätzen zu melden,
- dem Flugleiter rechtzeitig im Flugraum entstandene und vorhergesagte gefährliche Wettererscheinungen zu melden und ihm Wetterwarnungen mit Angaben des Ortes, der Zeit des Beginns und der Dauer der gefährlichen Erscheinung zu übergeben (wenn keine Flüge stattfinden, ist die Warnmeldung dem diensthabenden Flugleiter, dem Diensthabenden des Gefechtsstandes und dem Flugdispatcher zu übergeben),