Startschreiber

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

- für den Kommandeur Material zum Auswerten der Sicherstellung der Flüge vorzubereiten..

Startschreiber

275. Als Startschreiber ist ein Unteroffizier oder Soldat bzw. Maat oder Matrose einzusetzen. Er hat den Nachweis der Flugzeit jedes Flugzeugs zu führen und nach den Befehlen des Flugleiters, des Gehilfen des Flugleiters oder des Steuermanns vom Dienst zu handeln.

Auswerter

276. Als Auswerter auf der Flugleitung oder dem SKP ist ein Unteroffizier oder Soldat bzw. Maat oder Matrose, der eine spezielle Ausbildung absolviert hat, einzusetzen. Er hat den Flugweg der Flugzeuge auf ein Planchett nach den von der Funkmeßstation erhaltenen Werten aufzutragen und nach den Befehlen des Flugleiters oder Steuermanns vom Dienst zu handeln.

Landeposten

277. Als Landeposten ist ein Angehöriger der Bergungs- und Feuerlöschgruppe, der eine spezielle Ausbildung absolviert hat und in den Kenntnissen über die Regeln der Beobachtung überprüft wurde, einzusetzen. Er muß eine zuverlässige Verbindung mit dem Flugleiter oder Gehilfen des Flugleiters haben und hat mit Hilfe optischer Geräte das Ausfahren des Fahrwerks und der Landeklappen sowie die Stellung der Tragflügel der zur Landung anfliegenden Flugzeuge und die Flüge von Vögeln zu beobachten, dem Flugleiter bzw. Gehilfen des Flugleiters darüber Meldung zu erstatten und auf dessen Befehl rote bzw. grüne Signalraketen zu schießen. Beim Erkennen einer Gefahrensituation hat er auf eigenen Entschluß rote Signalraketen zu schießen und dies sofort dem Flugleiter oder Gehilfen des Flugleiters zu melden.