Flug in der Wartezone

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

des Flugleiters bzw. des Gefechtsstandes zu handeln.

383. (1) Die Wolken können zum Landeanflug mit Anwendung eines Landeverfahrens im Paar bei einer Höhe der Wolkenuntergrenze von mindestens 400 Meter durchstoßen werden. Der Landeanflug im Paar bei einer Bewölkung unter 400 Meter ist nur zum Heranführen eines Flugzeugs mit defekten Flugüberwachungs- und Navigationsgeräten durchzuführen.
(2) Der Einflug in die Wolken in einer Formation ist verboten, wenn ihn die Aufgabe nicht vorsieht und wenn die tatsächlichen Flugbedingungen in den. Wolken nicht bekannt sind.

384. (1) Der Flug in der Wartezone ist nach dem festgelegten Schema durchzuführen. Eine Veränderung der Staffelungshöhe ist nur auf Kommando des Flugleiters vorzunehmen.
(2) Der Landeanflug ist von der unteren Staffelungshöhe oder, wenn die tiefer gelegenen Staffelungshöhen nicht besetzt sind, von einer beliebiger Staffelungshöhe der Wartezone aus durchzuführen.

385. (1) Flüge nach Instrumenten in verhängter Kabine sind unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen, die für Flüge in den Wolken gelten, durchzuführen.
(2) Die Kabinenvorhänge des Flugzeugs müssen sich schnell und leicht bei jeder beliebigen Lage des Flugzeugs sowohl aus der Kabine oder vom Sitz des Flugzeugführers als auch aus der Kabine oder vom Sitz des Fluglehrers öffnen lassen.

386. (1) Die Höhen zum Öffnen und Schließen der Kabinenvorhänge legt für Kampfflugzeuge der Kommandeur, der die Erlaubnis zum Flug erteilt, und für Übungskampfflugzeuge der Fluglehrer fest. Die Höhen haben nicht unter der Höhe, die in den für die Organisation und Planung der Flüge geltenden militärischen Bestimmungen festgelegt ist, zu liegen.
(2) Flüge in verhängter Kabine in den Wolken (bei einer Bewölkung von 6/8 und mehr) sind am Tag und bei Nacht auf allen Flugzeugtypen verboten. Ausgenommen davon sind Landeanflüge zur Ausbildung beim Wetterminimum auf mehrsitzigen Flugzeugen, auf denen die Flugzeugführer nebeneinander sitzen und ein Flugzeugführer Sicht in Flugrichtung hat.