Flüge in geringen und extrem geringen Höhen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Reservesauerstoffgerät überzugehen und die Höhe unter 4 000 Meter zu verringern.

422. Muß das Kabinendach in großen Höhen geöffnet oder abgeworfen werden, hat die fliegende Besatzung zum Angleichen des Druckes (wenn es die Situation erlaubt) zuerst die Kabine zu enthermetisieren und danach das Kabinendach zu öffnen oder abzuwerfen.

423. Wenn beim Flug nahe der Gipfelhöhe des Flugzeugs die Außenlufttemperatur stark ansteigt (im Vergleich zur Standardtemperatur) und ein Vergrößern der Triebwerkleistung oder des Schubes auf den Wert, der in den für den Betrieb und die Steuertechnik des jeweiligen Flugzeugtyps geltenden militärischen Bestimmungen angegeben ist, nicht das Einhalten der befohlenen Fluggeschwindigkeit ermöglicht, hat die fliegende Besatzung die Höhe zu verringern, bis das erforderliche Flugregime gewährleistet ist.

Flüge in geringen und extrem geringen Höhen

424. Flugstrecken in Höhen unter 400 Meter sind in der Regel abseits von Ortschaften und Erholungsgebieten festzulegen.

425. (1) Zur Navigation in geringen und extrem geringen Höhen sind die autonomen Bordnavigationsmittel in Verbindung mit der Sichtorientierung zu nutzen.
(2) Die Nutzung von bodenständigen NFM ist eingeschränkt und in extrem geringen Höhen in der Regel ausgeschlossen.

426. Beim Auftreten von Ermüdungserscheinungen, die durch den Flug in geringen und extrem geringen Höhen entstehen, ist die Höhe zu vergrößern, die Lage zu präzisieren und ein Entschluß über die weiteren Handlungen zu fassen. Der Entschluß ist dem Flugleiter oder Gefechtsstand zu melden.

427. Während des Fluges haben die fliegenden Besatzungen die vordere Halbsphäre zu beobachten, um rechtzeitig Manöver zum