Wolkenuntergrenze und Flugsicht unter dem Wetterminimum des Besatzungskommandeurs

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

genden Besatzung alle von ihm abhängigen Maßnahmen zum Gewährleisten der Sicherheit der Landung auf dem eigenen Flugplatz einzuleiten,
b) der Gruppe zur Leitung der Flüge das Kommando zur verstärkten Kontrolle des Fluges des Flugzeugs beim Landeanflug und beim Gleitflug auf dem Landekurs, besonders nach dem Überflug des Fernmarkierungspunktes zu geben,
c) alle NFM und Funkmeßmittel einzuschalten,
d) bei Flügen am Tag das Kommando zu geben, alle Begrenzungsfeuer und alle Feuer der Lichtlandeanlage des Flugplatzes einzuschalten und am Anfang der SLB die Landescheinwerfer mit Sammellinsen aufzustellen und ihren Strahl gegen die Anflugrichtung des Flugzeugs (in Übereinstimmung mit den Festlegungen in der Ziffer 252) zu richten,
e) alle Signalmittel in Bereitschaft zu versetzen (Signalraketen, Fackeln usw.),
f) das Kommando zur technischen Hilfe und die Bergungs- und Feuerlöschgruppe in Bereitschaft zu versetzen,
g) für die fliegende Besatzung, unter Berücksichtigung ihrer Erfahrung im Fliegen unter schwierigen Wetterbedingungen eine minimale Höhe des Gleitfluges auf dem Landekurs festzulegen; dabei kann der Flugleiter den Gleitflug zum Ausflug unter den Wolken nach dem Oberflug des Fernmarkierungspunktes bis zur Höhe des Oberfluges des Nahmarkierungspunktes und, wenn die im Wetterminimum des betreffenden Flugzeugs festgelegte Höhe der Wolkenuntergrenze unter der Überflughöhe des Nahmarkierungspunktes liegt, den Gleitflug nach dem Überflug des Nahmarkierungspunktes bis zu der Höhe, die in diesem Minimum festgelegt ist, gestatten,
h) über seinen Entschluß dem Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit Meldung zu erstatten,
i) die Besatzung des Gefechtsstandes und der Funkmeßlandeanlage über die Methode des Landeanfluges und die minimale Höhe des Gleitfluges auf dem Landekurs zu informieren und diese Angaben rechtzeitig an die fliegende Besatzung zu übermitteln,
k) mit Hilfe der Mittel, die auf der Flugleitung oder dem SKP und der Funkmeßlandeanlage vorhanden sind, die Richtigkeit des Anfluges des Flugzeugs auf dem Landekurs und