Wiederherstellung der Orientierung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

keine Funkverbindung mit dem Flugleiter oder Gefechtsstand dieser Flugplätze besteht, den Orientierungsverlust dem Flugleiter bzw. Gefechtsstand eines anderen Flugplatzes zu melden,
c) das Notsignal einzuschalten und, wenn keine Funkverbindung zum Flugleiter bzw. Gefechtsstand besteht, das Signal POLUS auf dem Peilkanal abzusetzen.
d) bei Notwendigkeit ein Rechteck nach rechts mit einer Seitenlänge von einer Minute zu fliegen und das Regime der maximalen Flugdauer sowie eine Höhe, die die Flugsicherheit, die beste Übersicht über das Gelände und die besten Bedingungen für das Auffassen des Flugzeugs mit den Funkmeßmitteln und die Hilfeleistung für die fliegende Besatzung gewährleistet, einzunehmen und die Umsicht zu verstärken,
e) die Lage zu beurteilen, den Kraftstoffvorrat zu bestimmen und in Abhängigkeit von den Flugbedingungen den Entschluß zum Wiederherstellen der Orientierung entsprechend den Festlegungen der Ordnung zum Fliegen auf dem Flugplatz zu fassen,
f) die Einnahme des vorgeschriebenen Flugregimes, die Berechnungen, die Einstellwerte der automatisierten Navigationssysteme und die Funktion der Kurssysteme zu überprüfen,
g) zum Wiederherstellen der Orientierung, unter Einhaltung der Flugsicherheit, überzugehen und dabei die im Steuermannsplan vorgesehenen Methoden anzuwenden.
(2) Der Flug mit willkürlichen Kursen und mit erhöhten Geschwindigkeiten ist bei einem Orientierungsverlust verboten.
(3) Wurde die Orientierung in der Nähe der Staatsgrenze verloren, ist der Kurs auf das eigene Territorium einzunehmen.

590. Wurde die Orientierung wiederhergestellt, hat die fliegende Besatzung das Wiederherstellen der Orientierung und den Kraftstoffvorrat dem Flugleiter oder Gefechtsstand zu melden und entsprechend seinen Befehlen zu handeln.

591. Gelingt es nicht, die Orientierung wiederherzustellen, oder die Orientierung wurde wiederhergestellt und der Kraftstoffvorrat reicht nicht zum Anflug des nächstgelegenen Flugplatzes, hat der Besatzungskommandeur, ohne einen vollständi-