Meldung des Flugleiters bei Verlust der Funkverbindung mit einer fliegenden Besatzung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

f) beim Anflug des Startflugplatzes die Staffelungshöhe für Flugzeuge mit ausgefallener Funkverbindung, die während des Gebens der letzten Anordnungen bekanntgegeben wurde, einzunehmen,
g) beim Flug unter den Wolken, wenn es die Flughöhe erlaubt, nicht in die Wolken einzufliegen,
h) beim Flug nach Instrumentenflugregeln die befohlene Staffelungshöhe sowie das befohlene Flugregime und -profil einzuhalten,
i) den Flug mit der Berechnung durchzuführen, daß die Ankunft am Landeflugplatz zu der im Flugplan vorgesehenen Zeit oder zu der berechneten Zeit, die die fliegende Besatzung zuletzt dem Flugleiter oder Gefechtsstand gemeldet hatte, erfolgt,
k) den Landeflugplatz von der Flugstrecke oder aus der Luftstraße beim Erreichen der Traverse des Fernmarkierungspunktes des jeweiligen Flugplatzes anzufliegen,
l) den Flug im Flugleitungsbereich und den Landeanflug nach dem Flugplan oder dem Plan des Überfluges durchzuführen, die Ordnung zum Fliegen auf dem Flugplatz bzw. die erhaltenen Flugnavigationsinformationen zu brachten und ein Maximum an Umsicht zu halten,
m) bei Nacht beim Landeanflug in der vierten Kurve oder nach dem Überflug des Fernmarkierungspunktes sich kenntlich zu machen und die Landeerlaubnis durch Blinken und danach durch Einschalten der Landescheinwerfer oder Abschießen von Signalraketen beliebiger Farbe einzuholen.
(2) Die Landung auf einer SLB, die nicht durch Boden-Landescheinwerfer beleuchtet wird, ist durchzuführen, wenn die Erlaubnis vom Flugleiter durch grüne Signalraketen und durch die Landeerlaubnisfeuer gegeben wurde.

602. Den Verlust der Funkverbindung mit einer fliegenden Besatzung hat der Flugleiter dem Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit und dem nächsthöheren Gefechtsstand mit Angabe des Flugzeugtyps, des Indexes des Besatzungskommandeurs, der Staffelungshöhe des Fluges, des Kraftstoffvorrates, des vermutlichen Standortes, der Flugzeit und der Zeit, zu der die Funkverbindung verloren wurde, zu melden.