Vorbereitung der Flugzeugtechnik und des ingenieurtechnischen Personals

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

d) die Kontrolle der Bereitschaft des ingenieurtechnischen Personals und der Flugzeugtechnik auf die Flüge, der Einhaltung der Regeln zur Nutzung der Flugzeugtechnik und der Sicherheitsbestimmungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten,
e) die Nachflugkontrollen an der Flugzeugtechnik,
f) die Analyse der Arbeit des ingenieurtechnischen Personals und des Zustandes der Flugzeugtechnik sowie die Durchführung technischer Auswertungen.

654. Die Vorbereitung der Flugzeugtechnik und des ingenieurtechnischen Personals ist vom Stellvertreter des Kommandeurs des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit und Leiter des Fliegeringenieurdienstes in Übereinstimmung mit den militärischen Bestimmungen, die die Arbeit des Fliegeringenieurdienstes regeln, und den Entschlüssen des Kommandeurs des Fliegertruppenteils bzw. der selbständigen Einheit zu den Flügen zu organisieren.

655. In Übereinstimmung mit der Flugplantabelle hat der Stellvertreter des Kommandeurs des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit und Leiter des Fliegeringenieurdienstes eine Berechnung der notwendigen Kräfte und Mittel zur Vorbereitung der Flugzeugtechnik auf die Flüge sowie eine Einweisung des leitenden ingenieurtechnischen Personals durchzuführen. Bei dieser Einweisung hat er die Aufgaben sowie die Besonderheiten der Vorbereitung der Flugzeugtechnik und die Sicherheitsbestimmungen bekannt zugeben und folgendes festzulegen:
a) die Verantwortlichen und den Bestand des ingenieurtechnischen Personals für die Flüge,
b) die Organisation und die Ordnung der Arbeiten des ingenieurtechnischen Personals bei der Vorbereitung der Flugzeugtechnik und bei der Durchführung der Flüge,
c) die Anzahl und die Ordnung der Nutzung der Mittel zur rückwärtigen Sicherstellung der Flüge,
d) die Zusammensetzung und Stärke des Kommandos zur technischen Hilfe sowie des bodenständigen Such- und Rettungskommandos und weiterer Dienste des ingenieurtechnischen Personals.