Vorbereitung und Durchführung der rückwärtigen Sicherstellung der Flüge

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

675. Auf der Grundlage der am Vortag des Flugtages oder der Flugnacht gegebenen Anordnungen des Kommandeurs des Fliegertruppenteils zur rückwärtigen Sicherstellung hat der Kommandeur des fliegertechnischen Truppenteils seinen Entschluß zur rückwärtigen Sicherstellung der Flüge zu fassen, in dem er:
a) den Einheiten und Diensten die Aufgaben stellt,
b) die Mittel zur rückwärtigen .Sicherstellung der Flüge mit Angabe der Einheit, der Zeit und des Nutzers sowie die Stärke des Personalbestands des fliegertechnischen Truppenteils zur Sicherstellung der Flüge, die Ordnung der Erfüllung der Aufgaben und die Organisation der Versorgung des Personalbestandes auf dem Flugplatz festlegt.

676. (1) Zur Führung der Vorbereitung und Durchführung der rückwärtigen Sicherstellung der Flüge ist ein Diensthabender für rückwärtige Sicherstellung festzulegen. Zur unmittelbaren Führung der Kräfte zur Sicherstellung der Flugzeuge mit Elektroenergie, technischen Gasen und Flugkraftstoffen ist ein Zugführer der fliegertechnischen Kompanie als Zugführer vom Dienst zu befehlen.
(2) Für die Durchführung der Dienste als Diensthabender für rückwärtige Sicherstellung oder als Zugführer vom Dienst sind die vorgesehenen Offiziere, Fähnriche und Unteroffiziere Jährlich in einem Befehl des Kommandeurs des fliegertechnischen Truppenteils festzulegen.

677. Die zur Versorgung der Flugzeuge erforderlichen Mittel zur rückwärtigen Sicherstellung der Flüge sind in einer minimal erforderlichen Anzahl und zu Zeiten, die Leerfahrten und längere Standzeiten ausschließen, bereitzustellen.

678. Die Flugzone, die stationären Systeme zum Sicherstellen der Flugzeuge mit Elektroenergie, technischen Gasen und Flugkraftstoffen, die Flugzeugfanganlagen, die Stellplätze für die befohlene Sicherstellungstechnik sowie die Flugschneisen hat der fliegertechnische Truppenteil vorzubereiten.

679. (1) Zum Gewährleisten des Brandschutzes während der Flüge ist unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Flugzeuge eine Bergungs- und Feuerlöschgruppe mit einem Feuer-