Anforderungen an die Flugschneisen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Anmerkung:
1. Der Abschnitt Nr. 1 schließt an die Grenze des Arbeitsfeldes des Flugfeldes an.
2. Die angeführten Werte für die Länge der Abschnitte der Flugschneisen und die Neigung der Flächen, die die Hindernishöhe auf den Abschnitten der Flugschneisen begrenzen, gehören zu den berechneten Bedingungen. Sie beziehen sich auf den Fall, daß der an den Endsicherheitsstreifen angrenzende Abschnitt des Arbeitsfeldes des Flugfeldes (SLB) mit einer Länge von mindestens 200 m keine Längsneigung hat. Wenn der Raum für den Flugplatzbau von den berechneten Be-