Deckungen für den Personalbestand

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Deckungen aus Stahlbeton- und Metallbauelementen, gebaut werden.
(2) Als Deckung für die Bodentechnik können auch die Abgaskanäle der geschlossenen Flugzeugdeckungen und für die Kampfsätze die Anbauten an den Flugzeugdeckungen (Nischen) genutzt werden.
(3) Deckungen für die Kampfsätze in Form von Erdumwallungen, die in der Nähe der Flugzeugdeckungen errichtet werden, sind hinter den Erdanschüttungen der Flugzeugdeckungen in einer Entfernung von 15 ... 20 m anzulegen.
(4) Die Lager für Flug- und anderen Kraftstoff sind als unterirdische Lager mit einer Schutzschicht aus Erde, die vor der Vernichtung durch Bordwaffenbeschuß, Bombensplitter und Raketen schützen, zu projektieren.

34.(1) Für jede Staffel sind mindestens zwei Unterstände bei Vorhandensein geschlossener Deckungen bzw. sechs Unterstände bei offenen Deckungen für den Personalbestand vorzusehen. Diese festen Unterstände aus Stahlbetonelementen werden im voraus errichtet. Eine von ihnen befindet sich in der Nähe des technischen Gebäudes der Staffel und kann zur Unterbringung des Staffelführungspunktes genutzt werden.
Der Bau dieser Unterstände ist auch im Raum der wichtigsten Gebäude der Dienstzone des Flugplatzes sowie in der Wohn- und Unterkunftszone vorzusehen.
(2) Neben den festen Unterständen müssen Unterstände für den Personalbestand aus wiederverwendungsfähigen Fertigteilsätzen (aus Metall, Plast u.a.) und einfachste Deckungen (Splittergräben) vorgesehen werden, die neben allen Arbeitsplätzen des Personalbestandes, die keine festen Unterstände in der Nähe haben, sowie in den Unterkunfts- und Wohnzonen zu errichten sind.

35. Die Standorte der Unterkunfts- und der Wohnzohe sind entsprechend den Bedingungen des Territoriums und des Geländes unter Berücksichtigung der Anforderungen für den Schutz vor Massenvernichtungsmitteln, Lärm sowie für die Versorgung und Betreuung des Personals auszuwählen.