Maximal zulässige Neigungen der Bodenflächen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Relief der Rasenfläche des Flugfeldes

55.(1) Die minimalen Neigungen der Rasenfläche des Flugfeldes werden durch die Notwendigkeit des Abflusses des Niederschlagwassers bedingt. Dabei muß der Abfluß des Wassers vom Flugfeld, von den Rollbahnen und den Abstellplätzen durch die Querneigung gewährleistet werden. Die minimale Querneigung des Flugfeldes hat 1 % zu betragen.
(2) Auf Flugplätzen mit ungünstigen Boden- und hydrogeologischen Bedingungen ist die Querneigung des Rasenflugfeldes mit zwei Abschrägungen und Querneigungen zu projektieren, die den maximal zulässigen nahekommen (Tabelle V/1).