Maximal zulässige Neigungen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Anmerkung:
1. Für Flugplätze III. Klasse, auf denen Starts- und Landungen von Flugzeugen mit verkürztem Start und verkürzter Landung vorgesehen sind, werden die maximalen Längsneigungen der SLB entsprechend den Anforderungen an einen Flugplatz II. Klasse gewählt.
2. Die maximalen Längs- und Querneigungen von geraden Abschnitten der Rollbahnen (einschließlich ihrer Randstreifen), von denen aus Starts und Landungen von Flugzeugen vorgesehen sind, sind die gleichen wie für SLB und seitliche Sicherheitsstreifen.
3. Die maximalen Längs- und Querneigungen der Gruppenabstellplätze der Flugzeuge sind die gleichen wie für die SLB.