Gruppe Flugplatztechnische Sicherstellung
Lfd. Nr. | Anlage | Zweck der Anlage | Forderungen an die Lage der Anlage |
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18 | Flugplatzwartungsgerätehof | Unterbringung der gesamten Flugplatzwartungstechnik, der materiellen Mittel und Kontrolldurchsichtspunkt einschließlich Werkstatt und sanitärer Anlagen für Personal, Unterbringung des Personals des Winterdienstes und Führungspunktes des Winterdienstes | wird in der Regel auf dem Gebiet der Dienstzone so angelegt , daß die Fahrzeuge auf kürzestem Wege in die Flugzone fahren können |
19 | Platz für die Bodenmittel | zum Abstellen der diensthabender Bodenmittel, die Flüge sicherstellen | liegen in der Nähe der Abstellplätze an den Straßen |
20 | Feuerwehrgebäude | zur Unterbringung des Personalbestandes und der Technik der Feuerwehr | liegt in der Regel auf dem Gebiet der Unterkunftszone |
21 | Gebäude und Anlagen der Flugplatzsicherung | zur Unterbringung der Wachen und der Sicherungseinheiten des Flugplatzes und seiner einzelnen Objekte | werden in der technischen Zone und in der Unterkunftszone entsprechend den Anforderungen der Dienstvorschrift für den Standort- und Wachdienst angelegt |
Anmerkung:
1. Die Liste der Anlagen für die Nachrichten- und Flugsicherungsmittel und ihre Lage werden ausgehend vom gestellten militärischen Forderungsprogramm und den Ausgangsangaben
für die Projektierung der Ausrüstungsvariante des Flugplatzes mit Nachrichten- und Flugsicherungsmitteln (stationär,