Standschwebe bei Wind

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Tragschraubendrehzahl mindestens 96 % (96 ... 97 %) betragen muß.
Bei einer Tragschraubendrehzahl von 95 % ist eine zuverlässige Ausschlagreserve des rechten Pedals in der Standschwebe nur dann gewährleistet, wenn die Geschwindigkeit des Seitenwindes unter 10 m/s liegt.
Bei Rückenwind ist zum Kompensieren der Verlagerung des Hubschraubers durch den Wind (nach vorn) der Steuerknüppel anzuziehen. Die Standschwebe ist in diesem Falle mit großem positivem Längsneigungswinkel und geneigtem Heckträger durchzuführen. Dadurch entsteht bei Rückenwind, wenn dessen Geschwindigkeit 10 m/s übersteigt, beim Abheben und Aufsetzen des Hubschraubers die Gefahr der Bodenberührung durch den Hecksporn, besonders bei äußerster hinterer Schwerpunktlage. Drehungen in der Standschwebe in Bodennähe um einen beliebigen Winkel sind bei einer Windgeschwindigkeit von höchstens 5 m/s mit einer Winkelgeschwindigkeit der Drehung von höchstens 18 °/s zulässig. Bei Veränderungen der Drehrichtung muß die Zeit das vollständige Ausschlagen der Pedale mindestens 3 s betragen.
Bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s ist die Standschwebe nur gegen den Wind durchzuführen; dabei sind Drehungen verboten. Überflüge sind in einer Höhe von höchstens 10 m und mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h durchzuführen. Rückwärts- und Seitwärtsverlagerungen in Bodennähe sind mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h zulässig; dabei ist eine Höhenreserve über dem Hindernis von mindestens 2 m zu gewährleisten. Zum Gewährleisten der Sicherheit wird bei Rückwärtsverlagerungen eine Höhe des Hubschraubers über dem Boden bzw. über den Hindernissen von mindestens 3 m empfohlen. Wenn die Windgeschwindigkeit 5 m/s nicht überschreitet, sind Überflüge sowie Seitwärts-und Rückwärtsverlagerungen bei beliebigen Kurswinkeln des Windes gestattet. Ohne zwingende Notwendigkeit sind jedoch bei Rückenwindgeschwindigkeiten von 4 ... 5 m/s Manöver in Bodennähe zu vermeiden.
Bei einer Windgeschwindigkeit von 6 ... 10 m/s sind Überflüge sowie Seitwärts- und Rückwärtsverlagerungen möglichst nur bei Gegenwind durchzuführen. In einzelnen Fällen, in denen nicht die Möglichkeit besteht, die Manöver in Bodennähe bei Gegenwind durchzuführen, sind Überflüge sowie Seitwärts- und