Dritte Kurve

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Höhe des Fluges in der Platzrunde 300 m überschreitet, ist die Kurve im Steigflug durchzuführen.
Nach dem Ausleiten der 2. Kurve hat der Hubschrauberführer Umsicht zu halten und das Einhalten des befohlenen Flugzustandes nach den Flugüberwachungsinstrumenten sowie die Anzeigen der Überwachungsinstrumente der Triebwerke und der Syteme des Hubschraubers zu kontrollieren.
Auf dem Abschnitt von der 2. Kurve bis zur Traverse des Lande-T ist zum besseren Beobachten des Luftraums vorn und im Bereich der 3. Kurve bei Notwendigkeit um 20 ... 30° nach rechts und links auszukurven ("Schlangenlinie"). Es wird empfohlen, die "Schlangenlinie" mit dem Abkurven nach der Außenseite der Platzrunde zu beginnen, d.h. bei der linken Platzrunde nach rechts und bei der rechten Platzrunde nach links. Die "Schlangenlinie" ist mit 15 ... 20° Schräglage zu fliegen.

1.4.3.4. Dritte Kurve

Die 3. Kurve ist einzuleiten, sobald der Winkel zwischen der tatsächlichen Weglinie des Hubschraubers und der Blickrichtung zum Lande-T 60 ... 55° beträgt (Bild 1/16). Die Entfernung des Hubschraubers vom Lande-T im Bereich der 3. Kurve beträgt 3600 ... 3800 m. Das Ausleiten der 4. Kurve wird in diesem Falle in einer Entfernung von 1900 ... 2200 m vom Lande-T beendet .
Der Orientierungspunkt zum Ausleiten der 3. Kurve ist unter Berücksichtigung des Abdriftwinkels auszuwählen, d.h. so, daß die tatsächliche Weglinie des Hubschraubers von der 3. zur 4. Kurve senkrecht zur Verlängerung der SLB-Achse verläuft. Die 3. Kurve ist in der Horizontalebene mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h zu fliegen.
Nach dem Ausleiten der 3. Kurve hat der Hubschrauberführer Umsicht zu halten und dabei besonders auf die untere Halbsphäre des Luftraums in der Kursrichtung zu achten, die Fluggeschwindigkeit auf 150 km/h zu verringern und das Fahrwerk auszufahren. Dazu sind der Fahrwerkhebel und die Sicherungssperre aus der