Hubschrauberlandung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

werkleistung nicht die Standschwebe gewährleistet. Bei der Ausbildung sind die Flugzeuglandung sowie die Hubschrauberlandung mit Standschwebe außerhalb der Wirkungszone des Luftkissens in der Regel am Flugplatz zu trainieren. Die minimal zulässigen Abmessungen eines vorbereiteten (geplanten) Landeplatzes für Hubschrauberlandungen betragen:
a) 50 m x 50 m bei hindernisfreien Anflugrichtungen,
b) 75 m x 200 m bei Hindernissen in der Anflugrichtung mit einer Höhe von 25 m.
Die minimal zulässigen Abmessungen eines Landeplatzes für Flugzeuglandungen betragen 75 m x 250 m.
Dabei müssen die Oberfläche und die Bodenbeschaffenheit des Landeplatzes das Ausrollen auf einer Strecke von 80 ... 100 m nach dem Aufsetzen ermöglichen.

1.4.4.2. Hubschrauberlandungen

Bei Windstille ist ab 100 m Höhe in einer Entfernung von 1100 ... 1200 m vom Aufsetzpunkt durch genau bestimmtes Anziehen des Steuerknüppels mit dem gleichmäßigen Verringern der Vorwärtsgeschwindigkeit zu beginnen; dabei ist der anliegende Wert der vertikalen Sinkgeschwindigkeit von 2 ... 3 m/s einzuhalten. Die Vertikalgeschwindigkeit ist durch Einstellen der entsprechenden erforderlichen Gesamtsteigung der Tragschraube einzuhalten. Die Geschwindigkeit ist so zu verringern, daß die Gerätegeschwindigkeit bei Windstille in 50 m Höhe 100 ... 80 km/h beträgt. Die Entfernung des Hubschraubers von dem Aufsetzpunkt muß dabei 500 m betragen. Ab 50 m Höhe ist eine vertikale Sinkgeschwindigkeit von 2 m/s einzunehmen und dieser Wert bis 25 m Höhe einzuhalten. Das Verringern der Vorwärtsgeschwindigkeit ist ab 50 m Höhe so fortzusetzen, daß bei Windstille in einer Höhe von 25 m die Gerätegeschwindigkeit 60 ... 50 km/h und die Entfernung des Hubschraubers vom Aufsetzpunkt 200 m beträgt. Ab 25 m Höhe ist das Verringern der Vorwärtsgeschwindigkeit fortzusetzen und durch gleichmäßiges Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube mit dem Verringern der vertikalen Sinkgeschwindigkeit zu beginnen. Dabei ist zu berücksichtigen,