Der abgestimmte gemeinsame Einsatz der Truppenteile der Waffengattungen und Einheiten der Spezialtruppen der LVD

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

g) die straffe Organisation und Ausübung des Dienstes im Diensthabenden System der Luftverteidigung;
h) die rechtzeitige und organisierte Überführung der Truppen in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft;
i) hohe Disziplin und Wachsamkeit sowie eine straffe und ununterbrochene Truppenführung.

4. Der abgestimmte gemeinsame Einsatz der Truppenteile der Waffengattungen und Einheiten der Spezialtruppen der LVD, ihr ununterbrochenes Zusammenwirken im Verlaufe der Gefechtshandlungen untereinander und mit den Nachbarn gewährleisten das Erreichen des Zieles der Gefechtshandlungen. Das erfordert die Organisation und Abstimmung der Handlungen aller an der Vernichtung des Luftgegners teilnehmenden Kräfte und Mittel auf der Grundlage einer einheitlichen Idee sowie eine einheitliche Führung bei der Erfüllung der gemeinsamen Gefechtsaufgabe. Die nach Ziel, Aufgaben, Ort und der Zeit koordinierten .Gefechtshandlungen müssen die effektivste Ausnutzung der Gefechtsmöglichkeiten aller teilnehmenden Waffengattungen gewährleisten.

5.(1) Durch eine hohe Aktivität und Entschlossenheit in den Gefechtshandlunqen der LVD wird gesichert, daß die Seite, die bei sonst gleichen Bedingungen aktiver und entschlossener handelt, die Initiative erkämpft, sie behauptet und den Erfolg erringt.
(2) Die äußerst aktive, entschlossene und ununterbrochene Durchführung der Gefechtshandlungen wird erreicht durch:
a) die Kenntnis über den Gegner, das Aufzwingen des eigenen Willens, das Vereiteln der Pläne des Gegners;
b) politisch-moralische Überlegenheit, Mut, Verwegenheit, Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit sowie die Durchführung der Gefechtshandlungen am Tage und bei Nacht unter beliebigen Wetterbedingungen;
c) das Vorhandensein von Reserven, das geschickte Manöver mit den Kräften und Mitteln;
d) das schnelle Wiederherstellen der Gefechtsfähigkeit der Truppen.