Aufgaben der objektiven Kontrolle

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Stilberatung Stuttgart

174. Die objektive Kontrolle ist mit dem Ziel zu organisieren, die Gefechtsausbildung der Fliegerkräfte zu vervollkommnen
und die Flugsicherheit sowie die Funktionssicherheit der Flugzeugtechnik während des Fluges zu erhöhen.

175. Aufgaben der objektiven Kontrolle sind:
a) das Aufdecken von Fehlern, in den Handlungen des fliegenden Personals, der Gruppe zur Leitung der Flüge sowie der Besatzungen der Gefechtsstände und Leitstellen,
b) der Erhalt von Angaben zum Bestimmen des Grades der Beherrschung der Gefechtseigenschaften des Flugzeugs und des Standes der Gefechtsausbildung der fliegenden Besatzungen, der Fliegertruppenteile und -einheiten,
c) das Feststellen der wahren Ursachen von Flugvorkommnissen und Ansätzen zu Flugvorkommnissen, von Verletzungen des Flugregimes sowie von gefährlichen Annäherungen während des Fluges,
d) die Beurteilung der Funktionstüchtigkeit der Flugzeugtechnik.

176. (1) Für die allgemeine Organisation der objektiven Kontrolle ist der Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit verantwortlich.
(2) Die Vorbereitung und die Aufrechterhaltüng der ständigen Einsatzbereitschaft der in den Flugzeugen installierten Mittel der objektiven Kontrolle obliegt dem Fliegeringenieurdienst des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit. Verantwortlich für die Vorbereitung und die Aufrechterhaltung der ständigen Bereitschaft der Mittel der objektiven Kontrolle der Flugleitung oder des SKP und der Funkmeß-landeanlage sowie des Gefechtsstandes sind entsprechend der Kommandeur des Nachrichten- und Flugsicherungstruppenteils, der Kommandeur des funktechnischen Truppenteils und der Leiter des Gefechtsstandes.

177. Für das rechtzeitige Ein- und Ausschalten der im Flugzeug installierten Mittel der objektiven Kontrolle ist der Besatzungskommandeur verantwortlich. Für das rechtzeitige