Hauptrichtungen der politischen Arbeit bei der Gefechtsausbildung

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Typberatung Stuttgart

Befehle und Anordnungen der Stellvertreter des Ministers und Chefs der Teilstreitkräfte und des Stellvertreters des Ministers und Chefs der Grenztruppen der DDR, der Anordnungen der Stellvertreter der Chefs und Chefs der Politischen Verwaltungen sowie der Befehle der Kommandeure der Verbände, Fliegertruppenteile und selbständigen Einheiten.

181. Die Hauptrichtungen der politischen Arbeit bei der Gefechtsausbildung der Fliegerkräfte sind die Mobilisierung des Personalbestandes zum Gewährleisten der ständigen Gefechtsbereitschaft der Truppenteile und Einheiten, die Vervollkommnung des fliegerischen Könnens und der Meisterschaft der fliegenden Besatzungen, die Meisterung neuer Flugzeugtechnik und Bewaffnung sowie das Suchen nach den effektivsten Methoden ihres Gefechtseinsatzes.

182. Die Kommandeure und Leiter verwirklichen im Verlauf der Vorbereitung und Durchführung der Flüge die Einzelleitung in ihrer Einheit von politischer und militärischer Führung. Sie haben an der politischen Arbeit teilzunehmen, sich in ihrer Tätigkeit auf die Partei- und FDJ-Organisationen zu stützen und deren Kraft und Einfluß in vollem Umfang für die erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben der Flugschichten auszunutzen.

183. Der Stellvertreter des Kommandeurs des Fliegertruppenteils und Leiter der Politabteilung oder der Stellvertreter des Kommandeurs der selbständigen Einheit für Politische Arbeit hat die politische Arbeit für die Periode der Vorbereitung und Durchführung der Flüge auf der Grundlage der vom Kommandeur für die Flugschicht gestellten Aufgaben, der Flugplantabelle und der Lagebedingungen zu planen und zu organisieren. Er hat die Hauptrichtungen der politischen Arbeit in den sicherstellenden Truppenteilen oder Einheiten für die Zeit der Flüge festzulegen.

184. Der Inhalt der politischen Arbeit wird durch die Aufgaben, den Charakter und die Besonderheiten der bevorstehenden Flüge, den Zustand der Flugzeugtechnik und der Mittel zur Leitung und Sicherstellung der Flüge sowie den Ausbildungsstand der fliegenden Besatzungen und des sicherstellenden