Flugleiter auf dem Absetzplatz (3)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

setzplatzes von einem Vertreter des abzusetzenden Truppenteils bestimmt),
- die Aufstellung und die Funktion der Funkbaken sowie die Aufstellung und Einsatzvorbereitung der anderen funktechnischen Mittel zu überprüfen,
- spätestens 30 Minuten vor dem Beginn des Absetzens den Zielpunkt nach dem mittleren Wind und den Parametern des Sinkens der Fallschirmspringer oder der Lasten zu bestimmen,
- dem Verantwortlichen für die Arbeit der Funkbaken die festgelegten Standorte der Funkbaken sowie die Plätze zum Aufstellen der Signalmittel zum Markieren der Visierpunkte zu befehlen,
- 30 Minuten vor dem Beginn der Flüge dem Kommandeur, der diese organisiert, die Bereitschaft zum Leiten des Absetzens zu melden;
c) während des Absetzens
- die Wetterlage zu beobachten und bei Veränderungen der Windgeschwindigkeit und -richtung den Standort der Funkbaken sowie der anderen Signalmittel zum Markieren der Visierpunkte zu verändern,
- die Arbeit der Funkbaken und die Festlegung und Kennzeichnung der Zielpunkte nach den Angaben der Wetterflugbesatzung zu überprüfen,
- gemeinsam mit dem Leiter des Springens 15 Minuten vor dem Eintreffen des ersten Flugzeugs am Absetzplatz den Entschluß zum Absetzen und zum Einschalten der Funkbaken zu fassen,
- das Absetzen und die Handlungen der Gruppe zum Gewährleisten der Sicherheit des Absetzens zu leiten,
- den fliegenden Besatzungen Anordnungen zum Gewährleisten
der Flugsicherheit und der Sicherheit des Absetzens zu geben und bei Notwendigkeit die Zielangaben zu korrigieren,
- alle 15 bis 20 Minuten die Windgeschwindigkeit und -richtung zu überprüfen und rechtzeitig den Entschluß zum Verändern der Zielwerte und des Standortes der Funkbaken oder der Signalmittel bzw. zum Verbot des Absetzens, wenn die Wetterbedingungen nicht mehr den für das Absetzen zulässigen entsprechen, zu fassen,