Verlust der räumlichen Orientierung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

g) nach dem Auffassen des Flugzeugs mit Funkmeßmitteln die Flugzeit, den KraftstoffVorrat und die Wetterbedingungen zu beurteilen, einen Entschluß zu fassen und der Besatzung des Gefechtsstandes oder der Funkmeßlandeanlage das Kommando zum Heranleiten des Flugzeugs an den eigenen oder
den nächstgelegenen Flugplatz zu geben,
h) bei Notwendigkeit ein Flugzeug zur Hilfeleistung für die fliegende Besatzung, die die Orientierung verloren hat, starten oder heranleiten zu lassen.
(2) Wenn es nicht möglich ist, das Flugzeug an den eigenen oder einen anderen Flugplatz heranzuleiten, eine sichere Notlandung außerhalb des Flugplatzes jedoch nicht gewährleistet ist, hat der Flugleiter das Flugzeug in ein ungefährdetes Gebiet zu leiten und der fliegenden Besatzung das Kommando zum Verlassen des Flugzeugs zu geben.
(3) In allen Fällen, in denen eine Hilfeleistung für die fliegende Besatzung, die die Orientierung verloren hat, erforderlich ist, hat der Flugleiter den Start von Flugzeugen einzustellen, bis diese Besatzung den Flug beendet hat.

Verlust der räumlichen Orientierung

594. Die räumliche Orientierung gilt als verloren, wenn der Besatzungskommandeur die Vorstellung über die tatsächliche Lage des Flugzeugs im Raum verloren hat.

595. (1) Der Besatzungskommandeur hat seine Selbstbeherrschung zu bewahren und alle Maßnahmen zur Wiederherstellung der räumlichen Orientierung zu treffen. Ist das Flugzeug mit einem Autopiloten mit der Betriebsart RÜCKFÜHRUNG ausgerüstet, hat der Besatzungskommandeur diese Betriebsart einzuschalten.
(2) Wenn das Flugzeug nicht mit einem Autopiloten ausgerüstet ist oder dieser nicht genutzt werden kann, ist die räumliche Lage des Flugzeugs nach den Flugüberwachungsinstrumenten zu beurteilen und die räumliche Orientierung wiederherzustellen. Danach ist sofort der Horizontalflugzustand einzunehmen; dabei hat der Besatzungskommandeur zu beurteilen, ob die erforderliche Höhenreserve vorhanden ist.