Notlandung in einem dünn besiedelten und schwer zugänglichen Gebiet

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Ausgenommen davon sind Starts von im offenen Meer gelandeten Wasserflugzeugen, nachdem die Defekte beseitigt wurden, sowie Hubschraubern, die eine Landung wegen Einfluges in gefährliche Wettererscheinungen durchgeführt haben.

621. (1) Nach einer Notlandung in einem dünn besiedelten und schwer zugänglichen Gebiet sowie in großer Entfernung von Ortschaften und Verkehrswegen hat der Besatzungskommandeur
a) ein Lager für die fliegende Besatzung und die Passagiere einrichten zu lassen, bei Notwendigkeit die Lebensmittel und das Trinkwasser unter Kontrolle zu halten und ihre Erhaltung zu sichern, die Tagesration festzulegen und die Beschaffung von Lebensmitteln zu organisieren,
b) die Bewachung des Lagers, besonders bei Nacht, zu organisieren,
c) zur Nachrichtenverbindung und zum Heranführen der Such- und Rettungsmittel die Nachrichten- und Ansteuerungsfunkmittel des Flugzeugs vorzubereiten und einzusetzen,
d) das Lager mit aus der Luft gut sichtbaren Zeichen zu markieren,
e) bei Möglichkeit und Notwendigkeit einen Platz für die Landung und den Start des Such- und Rettungsflugzeugs oder -hubschraubers vorzubereiten.
(2) Eine Suchgruppe kann das Lager nur verlassen, wenn es ihr physischer Zustand erlaubt, die Entfernung zu einer bekannten Ortschaft zu überwinden. Der Weg der Suchgruppe ist im Gelände zu markieren.

622. (1) Eine Notlandung auf dem Wasser ist nach Möglichkeit nahe am Ufer, unter Berücksichtigung des Ufer- und Grundreliefs, oder in der Nähe eines Schiffes durchzuführen.
(2) Die Landung ist bei ruhiger Wasseroberfläche gegen den Wind und bei bewegter Wasserfläche (Dünung) sowie bei Wellengang längs der Kämme oder der Wellen, unabhängig von der Windrichtung, durchzuführen. Die Luftschrauben sind vor der Landung in die Segelstellung zu fahren.
(3) In einer Mondnacht ist, wenn keine Möglichkeit besteht, den Zustand der Wasseroberfläche, die Geschwindigkeit und die Richtung des Windes festzustellen, die Landung in Richtung des Mondes durchzuführen.