Vorläufige Auswertung der Flüge

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

633. Zur Vorbereitung der vorläufigen Auswertung der Flüge sind zu nutzen:
a) die Angaben über die Erfüllung der Flugplantabelle,
b) die Aufzeichnungen im Journal des Flugleiters und die Startlisten,
c) die Angaben über Mängel und Verstöße, die im Verlauf der Flüge zugelassen und durch persönliche Beobachtungen der Kommandeure der Fliegereinheiten, der Leiter der Dienste, der Angehörigen der Gruppe zur Leitung der Flüge und anderer Dienste festgestellt wurden.

634. Die vorläufige Auswertung der Flüge ist vom Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit unter Einbeziehung des leitenden Personals des Truppenteils, der Kommandeure der Fliegereinheiten, des Flugleiters, des Ingenieurs vom Dienst, des Steuermanns vom Dienst, des verantwortlichen Politoffiziers, des Diensthabenden für rückwärtige Sicherstellung, des diensthabenden Meteorologen und bei Notwendigkeit auch anderer Dienste des Fliegertruppenteils bzw. der selbständigen Einheit und der sicherstellenden Truppenteile oder Einheiten durchzuführen.

635. (1) Während der vorläufigen Auswertung der Flüge hat der Kommandeur des Fliegertruppenteils oder der selbständigen Einheit folgende Meldungen entgegenzunehmen:
a) von den Kommandeuren der Fliegereinheiten - über die qualitative und quantitative Erfüllung der Flüge, Ursachen der Nichterfüllung des Planes, Ansätze zu Flugvorkommnissen sowie Mängel und Verstöße gegen die Flugregeln, die vom Personalbestand der Fliegereinheit während der Durchführung der Flüge zugelassen wurden,
b) vom Flugleiter - über die Erfüllung der Flugplantabelle, Mängel bei der Leitung der Flüge durch die Gruppe zur Leitung der Flüge, Verletzungen der befohlenen Flugordnung und grobe Fehler des fliegenden Personals in der Steuertechnik sowie die Qualität der meteorologischen und nachrichten- und flugsicherungstechnischen Sicherstellung der Flüge,
c) vom Ingenieur vom Dienst - über Ausfälle der Flugzeugtechnik und Verstöße gegen die Regeln ihrer Nutzung und Si-