Fluginspekteure der Verbände oder der Offiziershochschule der LSK/LV (2)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

sitzen,
c) an der ersten Umschulung auf neue Flugzeugtypen sowie an der ersten Erarbeitung komplizierter Arten des Gefechtseinsatzes teilzunehmen, die Kommandeure der Fliegertruppenteile und selbständigen Einheiten bei der Umschulung des fliegenden Personals zu unterstützen und Unterrichte zu den kompliziertesten Problemen der Ausbildung des fliegenden Personals in der Steuertechnik, im Gefechtseinsatz, in der praktischen Aerodynamik und in der Methodik der Gefechtsausbildung der Fliegerkräfte durchzuführen,
d) die praktische Aerodynamik, die Flugzeugtechnik und die Handlungen des Flugzeugführers in besonderen Fällen während des Fluges zu kennen,
e) die Festlegungen in den für die Organisation und Planung der Flüge, zur Methodik der Ausbildung des fliegenden Personals sowie zum Verhindern von Flugvorkommnissen geltenden militärischen Bestimmungen zu studieren und zu kennen,
f) zu kontrollieren, daß das leitende fliegende Personal rechtzeitig über die Festlegungen in den zur Verbesserung der Organisation und Durchführung der Gefechtsausbildung geltenden militärischen Bestimmungen informiert wird,
g) den Kommandeuren bei der Planung der Gefechtsausbildung und bei der Arbeit mit den methodischen Räten praktische Hilfe zu leisten,
h) in den Fliegertruppenteilen und -einheiten die Erfüllung der Pläne der Gefechtsausbildung, die Organisation und Leitung der Flüge, die Methodik der Ausbildung des fliegenden Personals, die Durchführung der Flug- und Startvorbereitung und der Flugauswertung sowie die flugmethodische Arbeit zu kontrollieren,
i) Fehler des fliegenden Personals sowie Ansätze zur Flugvorkommnissen zu studieren, auszuwerten und zu analysieren und wirksame Maßnahmen zum Verhindern derselben auszuarbeiten,
k) das Niveau sowie die weitere Vervollkommnung der Ausbildung der Flugzeugführer entsprechend ihrer Leistungsklasse zu kontrollieren,
l) den Stand des leitenden fliegenden Personals ab Kettenkommandeur aufwärts in der Gefechtsausbildung zu kontrollieren,