Anforderungen an das Flugplatzgebiet

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

(5) Bei der Wahl von Geländeabschnitten für den Bau von Flugplätzen der ständigen Basierung muß die Möglichkeit der Anlage von Dezentralisierungsräumen berücksichtigt werden.

Anforderungen an das Flugplatzgebiet

14.(1) Die Ausmaße des Flugplatzgebietes und die zulässige Höhe von natürlichen und künstlichen Hindernissen in diesem Gebiet werden durch die Gewährleistung der Flugsicherheit der Flugzeuge beim Start, beim Höhengewinn, der für die erste Kurve erforderlich ist, und beim Manöver für den Landeanflug unter schwierigen meteorologischen Bedingungen und nachts bestimmt.
(2) Im allgemeinen hat das Flugplatzgebiet im Grundriß die Form eines Rechtecks (Bild 1/2), dessen Abmessungen in Tabelle II/l angeführt sind.

Anmerkung:
1. Wenn auf Flugplätzen III. Klasse die Basierung von Flugzeugen mit verkürztem Start und verkürzter Landung vorgesehen ist, sind die Maße des Flugplatzgebietes entsprechend den Normativen für Flugplätze II. Klasse zu wählen.
2. Die Maße des Flugplatzgebietes für Landeplätze, die später erweitert werden sollen, sind entsprechend den Forderungen für die Flugplätze der entsprechenden Klasse auszuwählen