Abstellplätze der Flugzeuge und der Rollbahnen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

kreten Flugzeugtypen, die im militärischen Forderungsprogramm angegeben sind, festgelegt. Der Abstand zwischen den Achsen der parallen SLB muß mindestens 100 m betragen. In Einzelfällen darf die Neben-SLB ausgehend von den örtlichen Bedingungen im Winkel zur Haupt-SLB gebaut werden.

Lage und Maße der Abstellplätze der Flugzeuge und der Rollbahnen

44.(1) Die Flugzeugabstellplätze auf den Flugplätzen der ständigen Basierung und Manöverflugplätzen sind in der Regel dezentralisiert und als Einzelabstellplätze zu bauen (für ein Flugzeug). Der Bau von Gruppenabstellplätzen (-flächen) ist bei Notwendigkeit festzulegen.
(2) Die Lage der Flugzeugabstellplätze und der Rollbahnen auf dem Flugplatz muß die hohe Gefechtsbereitschaft der Fliegertruppenteile, den Schutz vor Vernichtung und eine sichere Nutzung und Wartung der Flugzeuge entsprechend den Anforderungen des Abschnittes III gewährleisten.
(3) Die Anzahl und die Ausmaße der Flugzeugabstellplätze und der Rollbahnen zu ihnen müssen gewährleisten:
a) das Abstellen aller Flugzeuge, die auf dem Flugplatz stationiert sind,
b) das Abstellen von Flugzeugen des betreffenden Typs auf den Abstellplätzen mit Hilfe von Bugsiermitteln und das Rollen von den Abstellplätzen mit dem Schub der eigenen Triebwerke,
c) das Heranfahren von Flugzeugversorgungstechnik an die Flugzeuge und die ingenieurtechnische Sicherstellung (ITS),
d) die Lage aller Triebwerke des Flugzeuges über der künstlichen Decke,
e) die Möglichkeit des Baus von Deckungen für die Flugzeuge (auf den Einzelabstellplärzen),
f) den Sicherheitsabstand zwischen den Tragflügeln eines sich auf der Rollbahn und dem Abstellplatz bewegenden Flugzeuges und dem Bug-(Heck-) Teil eines auf dem Abstellplatz stehenden Flugzeuges von mindestens 5 m (bei einem