Weitere Flugbetriebsflächen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

52. In Abhängigkeit von der Bestimmung können auf einem Flugplatz weitere FBF gebaut werden, wie
a) Abstellplätze für das diensthabende System (4 ... 6 Flugzeuge) an der SLB in Hauptstartrichtung,
b) für die Aufmunitionierung der Flugzeuge vor dem Start und für die Abnahme der Bewaffnung (Kampfsätze) nach der Landung je zwei Flächen mit Schutzwall zum Abfangen unbeabsichtigt ausgelöster Munition für je 2 ... 4 Flugzeuge, in der Nähe der SLB-Enden an der HRB,
c) Abstellplätze und Rollwege (Kreisverkehr) für Flugzeugversorgungstechnik (FVT),
d) Direktbetankungsanlagen,
e) zentrale Anlagen für die Betankung mit technischen Gasen,
f) Flächen für ingenieurtechnische Kontrollen vor dem Einrollen zum Start.