Einteilung der Vorschriften

Quellen: DV 010/0/008 "Organisation der Stabsarbeit unter Garnisonbedingungen" Ausgabe 1989.

Militärische Bestimmungen

Zur Regelung des Dienstes sowie von Pflichten, Aufgaben und Rechten werden von den dazu befugten Vorgesetzten militärische Bestimmungen erlassen. Sie ergehen in schriftlicher Form und besitzen normativen Charakter. Militärische Bestimmungen sind
a) Dienstvorschriften,
b) Direktiven,
c) Befehle,
d) Anordnungen,
e) Ordnungen.

Grafik mit Beispielen:

Dienstvorschriften

Dienstvorschriften sind zur einheitlichen Regelung des Dienstes zu erlassen. Sie enthalten die für einen längeren Zeitraum geltenden grundlegenden Normen, die für das Handeln und Verhalten der Angehörigen und Zivilbeschäftigten der NVA, der Grenztruppen der DDR und der Zivilverteidigung unter allen Bedingungen notwendig und verbindlich sind. Dienstvorschriften bilden die Grundlage für die Befehle der Vorgesetzten.

Dienstvorschriften erläßt grundsätzlich der Minister für Nationale Verteidigung. Entsprechend ihrer Zuständigkeit können Dienstvorschriften erlassen:

  • die Stellvertreter des Ministers und der Hauptinspekteur der NVA über
    • den Gefechtseinsatz und die Sicherstellung der Truppen sowie den Einsatz der Grenztruppen der DDR zum Schutz der Staatsgrenze ab Führungsebene Truppenteil und Gleichgestellte abwärts,
    • die Sicherstellung der Gefechtshandlungen der Truppen und den Einsatz von Truppenteilen und Einheiten der Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste zu Sicherstellung der Gefechtshandlungen,
    • die Regelung der materiell-technischen Sicherstellung der Führungsorgane und Truppen der NVA sowie der Grenztruppen der DDR durch eine Waffengattung, Spezialtruppe oder einen Dienst unter Garnisonbedingungen und im Gefecht,
    • die operative und Gefechtsausbildung,
    • die Regelung der medizinischen und Transportsicherstellung unter Garnisonbedingungen und im Gefecht,
    • die Feuerleitung,
    • die Schießübungen, Schießregeln, Fahrübungen und andere Übungen mit Bewaffnung und Ausrüstung;
  • der Leiter der Zivilverteidigung der DDR zu spezifischen Belangen der Zivilverteidigung

Direktiven

Direktiven legen die zu erfüllenden Hauptaufgaben fest. Direktiven sind durch andere militärische Bestimmungen entsprechend den jeweiligen Bedingungen zu konkretisieren.

Befehle und Anordnungen

Befehle und Anordnungen sind zur einheitlichen Durchführung konkreter Aufgaben von den Vorgesetzten im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu erlassen. Befehle und Anordnungen wenden sich an einen festgelegten Personenkreis, bestimmen dessen Pflichten und Rechte und gelten für einen bestimmten Zeitraum.

Ordnungen

Ordnungen werden zur umfassenden und langfristigen Regelung politischer, militärischer, technischer, ökonomischer und administrativer Fragen erlassen. Zur Regelung von Einzelfragen können Ordnungen in Form von Programmen, Anleitungen, Katalogen, Schußtafeln oder militärischen Abnahmebestimmungen erlassen werden. Dabei enthalten

Programme
Festlegungen zum Ziel und Inhalt der politischen und militärischen Aus- und Weiterbildung sowie organisatorisch-methodische Hinweise für die politische und militärische Aus- und Weiterbildung, die für die NVA, die jeweilige Teilstreitkraft der NVA, die Grenztruppen der DDR und die Zivilverteidigung sowie für bestimmte Ausbildungsprofile und Ausbildungsfächer verbindlich sind;

Anleitungen

  • spezifische Angaben zur Beschreibung, Nutzung, Instandhaltung und Instandsetzung der Militärtechnik,
  • spezifische technische Angaben zum militärischen Eisenbahnstrecken-, Straßen- und Brückenbau, Stellungsbau und Bau von Sperren,
  • u. a. Angaben;

Kataloge

  • Verzeichnisse über personelle Angaben,
  • Ausrüstungs-, Verbrauchs- und andere Normen zur materiellen, technischen und medizinischen Sicherstellung,
  • Aufstellungen über Ersatzteile, Werkzeuge, Ausbildungsgeräte und Ausbildungsmaterialien,
  • Nummernverzeichnisse zur Verschlüsselung von Informationen in EDV-Anwendungen;

Schußtafeln

  • Angaben über die bestmögliche Ausnutzung der Wirkungsfaktoren der Geschosse, Granaten und Raketen,
  • Angaben für die Berücksichtigung aller ballistischen, meteorologischen und geophysikalischen Einflüsse beim Schießen und beim Raketenstart;

Militärische Abnahmebestimmungen

  • verbindliche Festlegungen zum Inhalt und Umfang von Qualitätsfeststellungen, Übergaben, Übernahmen sowie Kontrollen an Militärtechnik bei Lieferungen und Leistungen der Volkswirtschaft,
  • verbindliche Festlegungen zur Qualitätsbewertung von produzierter und instand gesetzter Militärtechnik.

Erlass von Ordnungen

Ordnungen und Programme werden erlassen:

  • vom Minister für Nationale Verteidigung
  • von den Stellvertretern des Ministers für Nationale Verteidigung, vom Hauptinspekteur der NVA und vom Leiter der Zivilverteidigung der DDR im Rahmen ihrer Zuständigkeit

Anleitungen, Kataloge, Schußtafeln und Militärische Abnahmebestimmungen werden erlassen:

  • von den Chefs und Leitern im MfNV,
  • von den Stellvertretern der Chefs der Teilstreitkräfte der NVA,
  • von den Stellvertretern des Chefs der Grenztruppen der DDR,
  • von den Stellvertretern des Leiters der Zivilverteidigung der DDR,
  • vom Chef Raketentruppen und Artillerie, vom Chef Truppenluftabwehr sowie vom Chef Fliegerkräfte im Kommando der Landstreitkräfte
  • vom Chef Funktechnische Truppen, Chef allgemeinmilitärische Ausbildung und Schulen, Chef Fliegeringenieurdienst sowie vom Leiter der Abteilung Militärbauwesen und Unterbringung im Kommando der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung,
  • vom Chef Marinefliegerkräfte im Kommando der Volksmarine,
soweit sie für die sachliche Regelung zuständig sind. Werden mehrere Bereiche berührt, erfolgt der Erlaß vom zuständigen Vorgesetzten.

Kataloge mit Verzeichnissen über personelle Angaben sowie Nomenklaturen für Dokumente und Materialien, die der Geheimhaltung unterliegen, erläßt der Minister für Nationale Verteidigung oder der Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes.

Nummernverzeichnisse erlassen der Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes, die Stellvertreter der Chefs der Teilstreitkräfte der NVA und Chefs der Stäbe, der Stellvertreter des Chefs der Grenztruppen der DDR und Chef des Stabes sowie der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung der DDR und Chef des Stabes.

Durchführungsanordnungen

Durchführungsanordnungen können erlassen werden, wenn zur einheitlichen Durchsetzung von Direktiven, Befehlen, Anordnungen oder Ordnungen detaillierte Regelungen erforderlich sind. Sie werden erlassen, wenn in der militärischen Bestimmung, zu der sie erlassen werden, ausdrücklich die Befugnis dazu erteilt wurde.

Durchführungsanordnungen sind keine eigenständigen militärischen Bestimmungen. Sie gelten stets in Verbindung mit der militärischen Bestimmung, zu der sie erlassen wurden. Die Originale der Durchführungsanordnungen sind zusammen mit den Originalen der militärischen Bestimmungen, zu denen sie erlassen wurden, aufzubewahren.

Die Ordnungszahl für die Durchführungsanordnung ist beim Herausgeber der militärischen Bestimmung einzuholen.

Richtlinien

Von den fachlich zuständigen Chefs und Leitern im MfNV, in den Kommandos der Teilstreitkräfte der NVA, im Kommando der Grenztruppen der DDR, in der Hauptverwaltung Zivilverteidigung, in den Kommandos der Militärbezirke und in der Militärakademie "Friedrich Engels" können Richtlinien über Wege und Methoden zur Erfüllung der Forderungen in Rechtsvorschriften und militärischen Bestimmungen sowie mit Verzeichnissen, Aufstellungen und anderen informativen Angaben herausgegeben werden.

Richtlinien sind keine militärischen Bestimmungen. Für die Erarbeitung, Änderung, Außerkraftsetzung und den Nachweis gelten jedoch die Festlegungen sinngemäß. Die Veröffentlichung hat in Verantwortung der genannten Chefs und Leiter zu erfolgen.

Ich distanziere mich ausdrücklich vom menschenverachtenden und kriminellen politischen System der ehemaligen DDR und Ostberlins. Die hier gezeigten Beispiele und Dokumente werden ausschließlich zur geschichtlichen Forschung dargestellt.