Übersichts- und Einführungsteil bei Buchdokumenten

Auszug aus der Richtlinie Nr. 058/8/001 Gestaltung der Dokumente des Vorschriftenwesens vom 01.08.1989:

Allgemeines

Der Übersichts- und Einführungsteil umfaßt das Titelblatt (Außen- und Innentitel), die Nachweise, die Einführungsbestimmungen, das Inhaltsverzeichnis und die Einleitung. Seine Elemente sind seitenmäßig wie folgt anzuordnen:

Seite 1: Titelblatt
Seite 2: Nachweise über Einarbeitung von Änderungen und Zugang/Abgang sowie bei Dokumenten mit Geheimhaltungsgrad zusätzlich der Nachweis über Vernichtung.

Die Einführungsbestimmungen, das Inhaltsverzeichnis und die Einleitung sind in der genannten Reihenfolge ab Seite 3 anzuordnen.

Anmerkung:
Die Nachweise können, wenn erforderlich, bei fest eingebundenen Dokumenten (Brolin), außer Dokumenten mit Geheimhaltungsgrad, auf der 2. Umschlagseite angeordnet werden.

Titelblatt

Der Innentitel muß enthalten:
1. Aktenzeichen,
2. Einstufungsvermerk,
3. Briefkopf,
4. Nummer des Dokuments,
5. Titel,
6. Ausgabejahr.
Der Außentitel (Einband oder Einschiebeblatt) wird von der Druckerei wie der Innentitel gestaltet. Zusätzlich wird die Ausfertigungsnummer bei Dokumenten mit Geheimhaltungsgrad aufgedruckt. Ein gesonderter Außentitel ist vom Vorschriftenorgan nicht vorzubereiten.

Als Aktenzeichen sind die im K 010/3/001 Einheitsaktenplan für Dienstvorschriften, Anleitungen, Kataloge und Schußtafeln vorgesehenen 6stelligen Zahlen zu verwenden. Das Aktenzeichen ist erst nach dem Druck und nur in die Urschrift einzutragen.

Ich distanziere mich ausdrücklich vom menschenverachtenden und kriminellen politischen System der ehemaligen DDR und Ostberlins. Die hier gezeigten Beispiele und Dokumente werden ausschließlich zur geschichtlichen Forschung dargestellt.