Der Flugleiter während der Durchführung der Flüge (4)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

zeuge mit dem geringsten Kraftstoffvorrat sowie der Flugzeuge, die von weniger erfahrenen Flugzeugführern geführt werden, zu gewährleisten;
25. beim Leiten eines Flugzeugs zum Ausweichflugplatz, dessen Bereitschaft bestätigt wurde, darüber unverzüglich den nächsthöheren Gefechtsstand zu informieren, von diesem bei Notwendigkeit Angaben über die Flugbedingungen entgegenzunehmen, der fliegenden Besatzung Angaben über das Wetter im Gebiet des Ausweichflugplatzes, den Kurs, die Flughöhe, die Entfernung und die Flugzeit zum Ausweichflugplatz, bei Notwendigkeit auch alle Angaben über den Ausweichflugplatz, zu übermitteln und die Leitung fortzusetzen, bis die fliegende Besatzung meldet, daß sie die Verbindung mit dem Ausweichflugplatz hergestellt hat und ihr die Landung auf diesem gewährleistet wird, oder die Leitung der fliegenden Besatzung an den befohlenen Gefechtsstand oder die Leitstelle zu übergeben;
26. die kritischen Werte der Wetterelemente und die Grenzentfernungen zu den Gebieten gefährlicher Wettererscheinungen, bei denen die Flüge eingeschränkt oder beendet werden müssen, zu kennen und beim Erreichen der kritischen Werte der Wetterelemente oder der Grenzentfernung zu Zonen mit gefährlichen Wettererscheinungen die Auskunft des diensthabenden Meteorologen einzuholen, die Wetterlage zu beurteilen und den Entschluß über die Einstellung, die Einschränkung oder die Fortsetzung der Flüge zu fassen;
27. die notwendigen Maßnahmen zur Organisation des Suchens und der Hilfeleistung für in Not geratene fliegende Besatzungen, einzuleiten;
28. alle Verletzungen des Flugregimes und Abweichungen von den Flugregeln, Fehler des fliegenden Personals sowie Mängel in der Sicherstellung der Flüge in das Journal des Flugleiters einzutragen.

247. Wenn die Landung eines Flugzeugs auf dem eigenen oder dem Ausweichflugplatz nicht möglich ist, hat der Flugleiter der fliegenden Besatzung im offenen Text über die Funkstation die Bezeichnung des neu zur Landung zur Verfügung gestellten