Titel von Dienstvorschriften

Auszug aus der Richtlinie Nr. 058/8/001 Gestaltung der Dokumente des Vorschriftenwesens vom 01.08.1989:

Festlegung der Titel

Die Titel müssen in kurzer Fassung dem Nutzer eine bestimmte Orientierung über den Hauptinhalt der Dokumente geben. Es ist wie folgt zu unterscheiden:
a) Obertitel: Anwendung möglich
b) Haupttitel: Anwendung immer erforderlich
c) Untertitel: Anwendung für allgemeine und spezielle Angaben

Die Titel dürfen Initialwörter, jedoch keine Abkürzungen enthalten. Eine Kurzform ist nur beim Untertitel für Dienstvorschriften gestattet.

Beispiele

a)
DV 010/0/005
Uniformarten und ihre Trageweise
Bekleidungsvorschrift

b)
DV 010/0/007
Urlaub, Ausgang und Dienstbefreiung
Urlaubsvorschrift

Für mehrere Dokumente eines Komplexes können gleiche Obertitel, jedoch verschiedene Haupttitel mit unterschiedlicher Zählnummer verwendet werden. Eine nähere Angabe des behandelten Teilkomplexes ist erforderlich.

Beispiele

a)
A 050/1/467
Kontroll- und Wartungsstation 2W7M1-2
Kontrollstation 2W7M1-2K
Beschreibung und Nutzung

b)
A 050/1/499
Kontroll- und Wartungsstation 2W7M1-2
Wartungsstation 2W7M1-2R
Beschreibung und Nutzung

Bei Dokumenten, die nach Führungsebenen erarbeitet werden, müssen im Haupttitel die Benennung, die Inhalt und die Führungsebene gleichzeitig angegeben werden.

Beispiele:

a)
Gefechtseinsatz der Landstreitkräfte
Bataillon und Kompanie

b)
Fla-Raketenkomplex ...
Gefechtseinsatz
Fla-Raketenregiment bis -Raketenbatterie

Bei Dokumenten, die zur Militärtechnik erarbeitet werden, müssen aus dem Haupttitel die Benennung (Komplex, Gerätesatz, Gerät, Fahrzeug usw.) und aus dem Untertitel der Inhalt (Beschreibung, Nutzung, Gefechtsarbeit, Instandsetzung, Normative, Technologie usw. ) ersichtlich sein.

Beispiele:

a)
UKW-Funkgerät R 107 T
Beschreibung und Nutzung

b)
Raketenkomplex ...
Gefechtsarbeit
Startbatterie und technischer Zug

Beschreibungen sowie Festlegungen zur Nutzung, Gefechtsarbeit und Instandsetzung sind als Anleitungen zu erarbeiten. Die Anleitungen zur Instandsetzung sind in der Regel als gesonderte Dokumente zu kennzeichnen. Eine Zusammenfassung mit der Beschreibung und Nutzung ist dann zulässig, wenn aus ökonomischen Gründen (geringer Umfang) eine selbständige Herausgabe nicht vertretbar ist. Abhängig vom Umfang, Geheimhaltungsgrad oder Nutzer ist die Darlegung mehrerer gleichartiger Typen der Militärtechnik in einer Anleitung möglich.
Bei allgemeinen Dokumenten ist im Haupttitel nur der Inhalt anzugeben.

Beispiele:
a) Schutz der Staatsgeheimnisse in der NVA
b) Schießübungen mit Schützenwaffen

Anmerkung: Das Beispiel a) scheint nicht ganz korrekt gewählt zu sein, denn es verwendet eine Abkürzung, was weiter oben ausgeschlossen wurde. Im tatsächlichen Titel der DV 010/0/009 ist die NVA allerdings ausgeschrieben.

Die Titel sind bereits bei der Übergabe des Beitrags zum "Plan für die Herausgabe der Dokumente des Vorschriftenwesens" festzulegen. Ist dies zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, ist im Beitrag zu diesem Plan zu vermerken, daß Arbeitstitel festgelegt wurden.

Ich distanziere mich ausdrücklich vom menschenverachtenden und kriminellen politischen System der ehemaligen DDR und Ostberlins. Die hier gezeigten Beispiele und Dokumente werden ausschließlich zur geschichtlichen Forschung dargestellt.