Flüge am Tage unter einfachen Wetterbedingungen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

1. Flüge am Tage unter einfachen Wetterbedingungen

1.1. Übernahmekontrolle

Die Übernahmeprotokolle des Hubschraubers, das Anlassen, das Warmlaufen und der Probelauf der Triebwerke sowie die Kontrolle der Ausrüstung und der Systeme des Hubschraubers sind laut den Forderungen der Anleitung für den Betrieb und die Steuertechnik des Hubschraubers durchzuführen.

1.2. Rollen

1.2.1 Allgemeine Festlegungen

Mit dem Hubschrauber darf nur vorwärts über ebenen und festen Grund bei einer maximalen Seitenwindgeschwindigkeit von 15 m/s gerollt werden. Das Rollen über Schnee ist nur gestattet, wenn dieser auf die erforderliche Dichte festgewalzt wurde (Gefahr einer Beschädigung der Antenne der Anlage "Raduga F", die eine geringe Bodenfreiheit hat).
Die Rollgeschwindigkeit darf nicht 20 km/h überschreiten; Schwebezustände des Hubschraubers sind beim Rollen nicht zuzulassen;
Beim Rollen mit Seitenwind tendiert der Hubschrauber zum Einkurven gegen den Wind und zum Kippen. Dieser Tendenz ist durch entsprechende Ausschläge der Pedale und des Steuerknüppels entgegenzuwirken.
Wenn die Bodenfreiheit ein Rollen nicht zuläßt oder die Windgeschwindigkeit 15 m/s überschreitet, ist der Hubschrauber mit dem Bug gegen den Wind zu überfliegen bzw. zu schleppen.

1.2.2 Vorbereitung zum Rollen und Kontrolle der Kabinenausrüstung

Vor dem Rollen ist die Kabinenausrüstung zu kontrollieren. Dabei sind die richtigen Stellungen aller Hebel, Kippschalter und Schalter sowie die richtigen Anzeigen der Triebwerk- und