Flugvorbereitung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Flugüberwachungsinstrumente zu kontrollieren. Der 1. Hubschrauberführer / Besatzungskommandeur (nachfolgend Hubschrauberführer bzw. 1. Hubschrauberführer - nur bei Notwendigkeit der Hervorhebung dieser Dienststellung im Zusammenwirken der Besatzung) hat die Durchsicht und Kontrolle der Kabinenausrüstung mit den Bedienhebeln des Hubschraubers und der Triebwerke zu beginnen und die in der Tabelle 1/1 festgelegte Reihenfolge einzuhalten.
Nach der Durchsicht der Kabinenausrüstung sind die Sitzhöhe und der Pedalabstand zu kontrollieren und bei Notwendigkeit nachzustellen.
Es wird empfohlen, zum Einstellen der Sitzhöhe das Visier PKW zu nutzen. Bei richtiger Einstellung der Sitzhöhe, eingeschalteter Beleuchtung des Visiernetzes und Einstellung eines Aufsatzwinkels von 100 Tausendsteln am Teilkreis muß das Korn des mechanischen Dopplers in den Mittelpunkt des Visiers projiziert werden.
Die erforderliche Sitzhöhe ist mit dem Druck-Kippschalter (rechts vorn an der Sitzwanne) einzustellen.
Der erforderliche Pedalabstand ist mit der Regelschraube einzustellen.
Der 2. Hubschrauberführer/Operateur (nachfolgend 2. Hubschrauberführer) hat die Durchsicht und Kontrolle der Kabinenausrüstung vor dem Anrollen zum Start in der in der Tabelle 1/2 festgelegten Reihenfolge durchzuführen und dem 1. Hubschrauberführer die Startbereitschaft über die Bordsprechanlage zu melden.