Hubschrauberstart (4)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

In 15 m Höhe ist das Fahrwerk einzufahren und das Aufholen der Geschwindigkeit bis zur befohlenen Horizontalfluggeschwindigkeit fortzusetzen.
Wenn die Klimaanlage vor dem Start nicht eingeschaltet wurde, ist sie nach dem Start bei einer Leistungsstufe der Triebwerke, die nicht über der Nennleistung liegt, einzuschalten. Beim Hubschrauberstart mit Aufholen der Geschwindigkeit außerhalb der Wirkungszone des Luftkissens ist der vertikale Steigflug nach dem Abheben vom Boden bis auf eine Höhe, die 5 ... 10 m über der Höhe der Hindernisse liegt, durchzuführen und in die Standschwebe überzugehen. Beim Start nach dieser Methode vom Flugplatz zu Ausbildungszwecken ist der vertikale Steigflug nach dem Abheben bis auf eine Höhe von 20 ... 25 m durchzuführen und danach die Standschwebe einzunehmen. Der Hubschrauberführer hat die richtigen Anzeigen der Überwachungsinstrumente der Triebwerke und der Systeme des Hubschraubers sowie das Vorhandensein einer ausreichenden Leistungsreserve der Triebwerke für den sicheren Überflug der Hindernisse zu kontrollieren. Danach hat er durch gleichmäßiges Drücken des Steuerknüppels und gleichzeitiges Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube zum Aufholen der Geschwindigkeit auf der Steigflugbahn überzugehen.
Im weiteren ist wie beim Start mit Aufholen der Geschwindigkeit in der Wirkungszone des Luftkissens zu handeln. Beim Aufholen der Geschwindigkeit beim Hubschrauberstart ist die Aufmerksamkeit zu richten auf:
a) das Vorhandensein einer ausreichenden Höhe und Triebwerkleistungsreserve zum Aufholen der Geschwindigkeit,
b) das gleichmäßige Betätigen der Steuerung des Hubschraubers und der Triebwerke beim Übergang zum Aufholen der Geschwindigkeit sowie das Einhalten der Höhe des Hubschraubers über der Erdoberfläche bzw. über den Hindernissen zum Beginn des Aufholens der Geschwindigkeit,
c) die räumliche Lage des Hubschraubers und den konstanten Längsneigungswinkel,
d) die Richtung zum festgelegten Orientierungspunkt (kein Schieben),
e) die Kontrolle der Arbeit der Triebwerke nach dem Gehör mit periodischer Kontrolle der Tragschraubendrehzahl,