Aufholen der Geschwindigkeit

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Die maximale Geschwindigkeit, die beim Geschwindigkeitsmanöver aufgeholt werden darf, hat der Kommandeur bei der Aufgabenstellung für den Flug entsprechend den Festlegungen der Anleitung für den Betrieb und die Steuertechnik des Hubschraubers festzulegen. Beim Verringern der Geschwindigkeit wird in Höhen bis 3000 m eine minimale Geschwindigkeit von 60 km/h und in Höhen über 3000 m eine minimale Geschwindigkeit von 80 km/h empfohlen.
Vor dem Aufholen der Geschwindigkeit hat der Hubschrauberführer:
a) Umsicht zu halten,
b) zu kontrollieren, daß sich in der Zone und in der unmittelbaren Nähe derselben keine anderen Hubschrauber und Flugzeuge befinden,
c) die Anzeigen der Überwachungsinstrumente der Triebwerke sowie der Systeme des Hubschraubers zu kontrollieren,
d) die befohlene Höhe zu kontrollieren,
e) anhand von markanten Orientierungsmerkmalen den eigenen Standort bezüglich der Grenzen der Zone zu präzisieren,
f) sich den Magnetkurs einzuprägen und einen Orientierungspunkt zum Einhalten der Flugrichtung auszuwählen,
g) zu kontrollieren, daß der Kanal der Geschwindigkeitsstabilisierung des Autopiloten ausgeschaltet ist.

1.7.2.2. Aufholen der Geschwindigkeit

Zum Aufholen der maximalen Geschwindigkeit ist der Steuerknüppel bei gleichzeitigem, richtig bestimmtem Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube gleichmäßig zu drücken. Das Drücken des Steuerknüppels und die Vergrößerung der Gesamtsteigung der Tragschraube sind mit einem solchen Tempo durchzuführen, daß die Vertikalgeschwindigkeit während des Aufholens der Geschwindigkeit ständig gleich Null ist. Bei einer Anfangsgeschwindigkeit von 160 km/h wird in 20 ... 22 s eine Geschwindigkeit von 280 km/h aufgeholt. Das Vergrößern der Geschwindigkeit von 280 km/h bis zur Maximalgeschwindigkeit erfolgt langsam und erfordert die Vergrößerung der Triebwerkleistung bis zur Startleistung (Gesamtsteigung der Tragschraube 12 ... 14°).